Jagdwesen
Die Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) geregelt.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann.
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt ist zuständig für die
Durchführung der Jägerprüfung, die Ausstellung von Jagdscheinen und fast
allen Belangen, die mit der Jagd zusammenhängen.
Aktuelle Informationen
Bejagung von Sikawild im Kreis Steinfurt
In verschiedenen Jagdbezirken in Lengerich, Lienen, Ladbergen und Greven (entlang der Kreisgrenze Steinfurt / Warendorf) wurde Sikawild festgestellt. Sämtliche vorkommenden Stücke von Sikawild sind innerhalb der Jagdzeit zu erlegen. Der Kreis Steinfurt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bejagung von Damwild in Freigebieten im Kreis Steinfurt
Sämtliche vorkommenden Stücke von Damwild in Freigebieten sind innerhalb der Jagdzeit zu erlegen. Vom Abschuss ausgenommen sind jedoch Damhirsche der Klassen I und II gemäß der Anlage 1 zu § 21 DVO LJG-NRW. Der Kreis Steinfurt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen:
Jagdbezirke im Kreis Steinfurt
Wildunfälle im Kreis Steinfurt
Projekt "Rehwildunfallprävention" (RUP)
Afrikanische Schweinepest
Waffenbehörde (Kreispolizeibehörde)
Fangjagd
Aussetzen von Wild
Bejagung von Rehwild im April (während der Schonzeit)
Antragsformulare / Informationen
Antragsformulare
Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen
Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben
Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Rehwild
Musterformular zur Anzeige von Fallen für den Lebendfang
Antrag auf Bestätigung als Jagdaufseher
Musterformular für den Schießnachweis
Musterformular zur Anmeldung von Wildschäden
Informationen
Allgemeinverfügung zur Bejagung von Sikawild im Kreis Steinfurt
Allgemeinverfügung zur Bejagung von Damwild in Freigebieten im Kreis Steinfurt
Bekämpfung von Bisam und Nutria / Tötung von Wanderratten im Rahmen der Jagdausübung
Institutionen
Kreisjägerschaft Steinfurt-Tecklenburg e. V.
Jagd in NRW
(Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nord-rhein-Westfalen)
Ansprechpartner / Sachbearbeitung
Joachim Ternes
Zimmer B684 (6. Etage)
Telefon: 0 25 51 / 69 22 98
Fax: 0 25 51 / 69 92 29 8
Email: joachim.ternes@kreis-steinfurt.de