Jagdwesen

Die Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) geregelt.

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. 

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt ist zuständig für die Durchführung der Jägerprüfung, die Ausstellung von Jagdscheinen und fast allen Belangen, die mit der Jagd zusammenhängen.


Aktuelle Informationen

Bejagung von Sikawild im Kreis Steinfurt

In verschiedenen Jagdbezirken in Lengerich, Lienen, Ladbergen und Greven (entlang der Kreisgrenze Steinfurt / Warendorf) wurde Sikawild festgestellt. Sämtliche vorkommenden Stücke von Sikawild sind innerhalb der Jagdzeit zu erlegen. Der Kreis Steinfurt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Bejagung von Damwild in Freigebieten im Kreis Steinfurt

Sämtliche vorkommenden Stücke von Damwild in Freigebieten sind innerhalb der Jagdzeit zu erlegen. Vom Abschuss ausgenommen sind jedoch Damhirsche der Klassen I und II gemäß der Anlage 1 zu § 21 DVO LJG-NRW. Der Kreis Steinfurt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Weitere Informationen:

Jagdbezirke im Kreis Steinfurt

Wildunfälle im Kreis Steinfurt

Projekt "Rehwildunfallprävention" (RUP)

Aufhebung der Schonzeit für Rehwild

Afrikanische Schweinepest

Waffenbehörde (Kreispolizeibehörde)

Fangjagd

Aussetzen von Wild

Bejagung von Sikawild im Kreis Steinfurt

Bejagung von Damwild in Freigebieten im Kreis Steinfurt

Institutionen

Kreisjägerschaft Steinfurt-Tecklenburg e. V.

Jagd in NRW
(Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nord-rhein-Westfalen)


Ansprechpartner / Sachbearbeitung

Joachim Ternes

Zimmer B684 (6. Etage)

Telefon: 0 25 51 / 69 22 98

Fax: 0 25 51 / 69 92 29 8

Email: joachim.ternes@kreis-steinfurt.de

 

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