Informationen für Laien-Sprachmittlerinnen und Laien-Sprachmittler

Sie möchten Laien-Sprachmittler oder Laien-Sprachmittlerin werden?

Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Vorraussetzungen:

  • das 18. Lebensjahr vollendet
  • die deutsche (ab B2-Niveau) und mindestens eine weitere Sprache beherrschen
  • Mobilität und Flexibilität
  • hohes Auffassungsvermögen
  • ein einfaches Führungszeugnis ohne Eintrag vorlegen können
  • Bereitschaft einer Teilnahme an mindestens einer Grundlagenschulung, sowie zwei Fortbildungen pro Jahr, die von dem KI Kreis Steinfurt angeboten und durchgeführt werden

Wir bieten Ihnen:

  • eine kostenlose Qualifizierung zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeit
  • eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 17,00 Euro pro Stunde
  • regelmäßige Austausch- und Vernetzungstreffen sowie Fortbildungsmöglichkeiten
  • Haftpflicht- und Unfallversicherung während eines Einsatzes

Ein besondere Bedarf besteht in den Sprachen Arabisch, Kurdisch, Bulgarisch, Rumänisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch, Somali, Paschtu, Tigrinisch, Chinesisch. Aber auch viele weitere Sprachen sind für die Tätigkeit beim Laien-Sprachmittlungspool von Bedeutung.

Anrede:

Vollständiger Name:

Straße & Hausnummer:

PLZ & Wohnort:

Telefon Festnetz / Telefon Mobil:

E-Mail-Adresse:

Herkunftsland / Staatsangehörigkeit:

Sprachen (außer Deutsch):

Mögliche Einsatzszeiten:
(Wochentage bitte in den Textfeldern einfügen // z. B. dienstags & mittwochs)

Einsatzorte:

Steht Ihnen ein PKW zur Vefügung, den Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit nutzen können?

Gibt es Themen, bei denen Sie aus persönlichen Gründen nicht übersetzen möchten?

Nachricht:

Es ist mir bekannt, dass

  • die Sprachmittlung eine ehrenamtliche Tätigkeit ist und somit kein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis darstellt

  • der ehrenamtliche Aufwand mit 17,00 Euro die Stunde entschädigt wird

  • ein einfaches Führungszeugnis ohne Eintragungen vorzulegen ist

  • eine Grundlagenschulung erforderlich ist

 

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