Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen

Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen

Nach den Vorgaben der Artikel 12 bis 14 DS-GVO haben Sie unter anderem auch das Recht von der Fahrerlaubnisbehörde zu erfahren, welche Datenempfänger regelmäßig oder aufgrund von Anfragen von Ihnen Daten erhalten haben, um welche Art von Daten es sich hierbei gehandelt hat, und zu welchem Zweck (mit Verweis auf die entsprechenden Rechtgrundlagen) sowohl die Speicherung als auch mögliche regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen.

Nachstehend sind die Empfänger aufgeführt, denen nach Fahrerlaubnisverordnung anlass- oder fallbezogen Personendaten übermittelt werden. Außerdem sind soweit erforderlich jeweils die Arten der möglichen übermittelten Daten aufgezählt.

Datenempfänger: Technische Prüfstellen

Art der Daten: Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden nach § 22a Abs. 2 FeV folgende Daten übermittelt:

  • Prüfauftragsnummer
  • Ausstellungsdatum des Prüfauftrages
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Ausweisdokumentes
  • eine digitale Kopie des Lichtbildes für den Führerschein
  • Angaben zum Vorbesitz von Fahrerlaubnisklassen
  • Prüfauftragsart (Ersterteilung, Erweiterung, Umschreibung, Neuerteilung)
  • beantragte Fahrerlaubnisklassen
  • Auflagen und Beschränkungen zu den beantragten Fahrerlaubnisklassen
  • Mindestalter
  • Angaben zur theoretischen Prüfung
  • Angaben zur praktischen Prüfung
  • Angabe, ob der Bewerber auf das Ausstellen eines Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis verzichtet hat

Datenempfänger: Hersteller der EU-Kartenführerscheine (Bundesdruckerei)

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Führerscheinregister gemäß Anlage 8 der Fahrerlaubnisverordnung

  • Name, Doktorgrad
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Ausstellungsdatum gemäß § 24a
  • Datum des Ablaufs der Gültigkeit
  • Name der Ausstellungsbehörde
  • Führerscheinnummer
  • Lichtbild des Inhabers
  • Unterschrift des Inhabers
  • erteilte Klassen, Erteilungsdatum, Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
  • Beschränkungen und Zusatzangaben
  • bei Lieferart Direktversand: Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße, Haus-Nr.)

Datenempfänger: Zentrales Fahrerlaubnisregister (Kraftfahrt-Bundesamt)

Art der Daten: Übermittlung der Daten nach § 50 Abs. 1 und Abs. 3 StVG an das ZFER und im Falle eines Fahrlehrers Übermittlung der Daten nach § 59 Abs. 1 FahrlG

  • Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlername, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt
  • nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 63 Nummer 2 Daten über Erteilung und Registrierung (einschließlich des Umtausches oder der Registrierung einer deutschen Fahrerlaubnis im Ausland), Bestand, Art, Umfang, Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Änderung der Fahrerlaubnis, Datum des Beginns und des Ablaufs der Probezeit

Datenempfänger: Fahreignungsregister (Kraftfahrt-Bundesamt)

Art der Daten: Nach § 28 (4) StVG sind die Fahrerlaubnisbehörden verpflichtet Daten entsprechend § 28 (3) StVG an das Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln wie z.B. unanfechtbare oder sofort vollziehbare Verbote oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Im Falle eines Fahrlehrers Übermittlung der Daten nach § 59 Abs. 2 FahrlG. An Personendaten werden übermittelt:

  • Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlernamen, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Anschrift des Betroffenen, Staatsangehörigkeit

Datenempfänger: Fahrtenschreiberkartenregister (Kraftfahrt-Bundesamt)

  • Art der Daten: Übermittlung der Daten nach § 12 FPersV
  • Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, akademischer Grad und Geschlecht

Datenübermittlung: andere Fahrerlaubnisbehörden (auf Anfrage)

Art der Daten: im Rahmen des § 52 Abs. 1 Nr. 3 des StVG die nach § 57 Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 gespeicherten Daten

Datenübermittlung: Private Dritte (auf Anfrage)

Art der Daten: der die Person betreffende Inhalt des örtlichen Fahrerlaubnisregisters zur Erfüllung der in § 58 StVG genannten Aufgaben

Datenübermittlung: Stellen für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Strafen (auf Anfrage)

Art der Daten: die nach § 57 Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 StVG gespeicherten Daten und im Falle eines Fahrlehrers die nach § 59 FahrlG gespeicherten Daten

Datenübermittlung: Stellen für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden (auf Anfrage)

Art der Daten: die nach § 57 Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 StVG gespeicherten Daten und im Falle eines Fahrlehrers die nach § 59 FahrlG gespeicherten Daten

Datenübermittlung: Stellen für Verkehrs- und Grenzkontrollen (auf Anfrage)

Art der Daten: die nach § 57 Nr. 1, 2, 4 bis 10 und 12 StVG gespeicherten Daten

Datenübermittlung: Stellen für Straßenkontrollen (auf Anfrage)

Art der Daten: im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeicherte Daten zur Erfüllung der in § 52 Abs. 2 StVG genannten Aufgaben und zu den in § 49 Abs. 1 und 2 Nr. 2 StVG genannten Zwecken

Datenübermittlung: Zuständige Behörden nach § 50 FahrlG (auf Anfrage)

Art der Daten: die nach § 59 Abs. 3 FahrlG gespeicherten Daten mit, soweit dies für die Überwachung nach § 51 FahrlG erforderlich ist

 

Datenübermittlung: Stellen für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund des FahrlG (auf Anfrage)

Art der Daten: die nach § 59 FahrlG gespeicherten Daten


 

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