Personenbeförderung mit Taxen- und Mietwagenverkehr

Allgemeine Leistungsbeschreibung

Wer geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Personen mit Taxen oder Mietwagen (dabei ist mit „Mietwagen“ im Gegensatz zum „Leihwagen/Selbstfahrermietwagen“ die Vermietung eines Kraftfahrzeuges einschließlich Fahrer/in gemeint) befördern will, muss grundsätzlich eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besitzen.

Zusätzlich müssen die eingesetzten Fahrer auch im Besitz des sogenannten „Personenbeförderungsscheins“ sein, der bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden muss.

Die Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen für das Unternehmen werden maximal für die Dauer von 5 Jahren erteilt.

Das Genehmigungsverfahren an sich ist sowohl für Taxen wie auch Mietwagen identisch.

In beiden Fällen wird die Genehmigung jeweils nur für die Gemeinde erteilt, in der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Das bedeutet, dass Taxen und Mietwagen zunächst einmal nur in dem Gemeindegebiet des Betriebssitzes bereitgehalten werden dürfen. Auf Bestellung oder durch die Erteilung einer Sondergenehmigung sind Ausnahmen möglich.

Der Kreis Steinfurt ist Genehmigungsbehörde für alle Antragsteller, die Ihren Betriebssitz im Gebiet des Kreises Steinfurt haben. 

Antragsteller/in oder Genehmigungsinhaber/in kann dabei sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.

Unterschiede zwischen Taxen und Mietwagen
Taxen
Mietwagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Genehmigungsbehörde sind neben dem Antragsformular verschiedene Antragsunterlagen vorzulegen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen ist nach dem PBefG neben der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, der fachlichen Eignung auch die persönliche Zuverlässigkeit des/der Antragsstellers/in, sowie gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en (Geschäftsführer/in bzw. Verkehrsleiter/in).

1. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
2. Nachweis der fachlichen Eignung
3. Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit

Sonstige Hinweise und Unterlagen

zur Unternehmensform
zum Geschäftsführer
zum Verkehrsleiter

Verfahrensablauf

Nach Eingang eines Antrages auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung, die Änderung oder für den Weiterbetrieb eines Gelegenheitsverkehrs nach dem PBefG, erhält der Antragsteller einen Zwischenbescheid. In diesem Zwischenbescheid wird mitgeteilt, ob sämtliche Antragsunterlagen vorliegen oder womöglich Unterlagen fehlen.

Zeitgleich wird das gesetzliche vorgeschriebene Anhörungsverfahren (14 Tage) eingeleitet.

Bearbeitungsdauer

Für die Erteilung einer Genehmigung für die Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen) wird im Regelfall ein Zeitraum von 4 Wochen benötigt. Die Entscheidung über die Genehmigungserteilung wird vorbehaltlich der Mitteilungen nach Abschluss des Anhörungsverfahrens getroffen.

Welche Gebühren fallen an?
Genehmigung Verkehr mit Taxen
Genehmigung Verkehr mit Mietwagen
Austausch von Kraftfahrzeugen in der Genehmigungsurkunde
Ausnahmegenehmigungen für das Bereitstellen außerhalb des Betriebssitzes (nur für TAXEN möglich)

Was sollte ich noch wissen?

Existenzgründung

Weitere Informationen zur Existenzgründung im Straßenverkehr und Fragen zur Personenbeförderung erhalten Sie unter: 

          Rechtsgrundlage

          • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
          • Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

          • Berufszugangsverordnung für den Personenverkehr (PBZugV)

          • Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)

          • Taxentarifverordnung

          Downloadliste

          An wen muss ich mich wenden?

          Herr Gruel

          Kontakt

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          Tel.: 02551 69-1376
          Fax: 02551 69-91376
          gruel@kreis-steinfurt.de

          Funktion

          Verkehrssicherung/Verkehrslenkung
           

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