Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Du hast ein Recht auf Beratung!
Dein Recht auf Beratung steht im Gesetz (§ 8 Absatz 3 SGB VIII). Eine Beratung ist ein Gespräch, in dem dir zugehört wird. Wenn du möchtest, wird dir Hilfe und Unterstützung angeboten.
Wann könnte dich eine Beratung unterstützen?
Vielleicht geht es dir nicht gut und du möchtest nicht mit deinen Eltern darüber sprechen. In einer Beratung kannst du über deine Ängste, Sorgen und deine Wut sprechen. Es gibt sehr viele Gründe, warum du eine Beratung nutzen kannst:
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Du bist traurig.
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Du hast großen Ärger.
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Jemand tut dir weh.
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Jemand fasst dich an, obwohl du das nicht möchtest.
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Jemand bedroht dich.
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Deine Eltern achten nicht gut auf dich.
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Es geht dir nicht gut (und du weißt selbst nicht, warum das so ist).
Wichtige Infos für dich:
Deine Meinung ist sehr wichtig! Deshalb wird in einer Beratung gemeinsam mit dir nach einer Lösung gesucht, die zu dir passt. Du darfst selbst entscheiden, ob du dich beraten lassen möchtest. Die Beratung ist kostenlos und nicht verpflichtend. Du kannst sie jederzeit beenden.
Telefonnummer Jugendamt: 02551 69-2305
Montag bis
Donnerstag von 08:00 bis
16:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr
Jugendamt
| Kreis Steinfurt
Telefonnummer des
Kinderschutzdienstes für den Kreis Steinfurt: 05459 98360
Montag bis
Donnerstag jeweils von 16:30 Uhr bis zum nächsten Morgen um 08:00 Uhr
Freitag ab 13:00 Uhr
An den Wochenenden und Feiertagen
Ambulanter
Krisendienst Kreis Steinfurt | Evangelische Jugendhilfe Münsterland
Nummer gegen Kummer: 116 111
Kostenfreie Beratung für Eltern,
Kinder und Jugendliche
Erfahre mehr über deine Rechte und entdecke den Kinderrechtefächer. Hier findest du alle wichtigen Informationen über deine Rechte als Kind. Ob du Fragen hast, Probleme hast oder einfach nur mehr über deine Rechte erfahren möchtest - der Kinderrechtefächer ist dein perfekter Begleiter.