Reiten
Im Kreis Steinfurt
gewinnt das landschaftsbezogene Freizeitreiten neben dem Pferdesport und der
Pferdezucht eine immer stärker werdende Bedeutung. Zurzeit gibt es im
Kreisgebiet ein ca. 250 km langes Reitrouten- und Reitwegenetz mit angebundenen
Reit- und Raststationen sowie diversen Angeboten. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten "Pferderegion Münsterland".
Reitrouten und Reitwege
Reit- und Raststationen
Über 50 Stationen bieten den Reitgästen im Kreis Steinfurt maßgeschneiderte Unterkünfte (jeweils für Reiter und Pferd), Einkehr- und Rastmöglichkeiten an. Ob Reiterhof, Landgasthaus, Hotel, Bauernhofcafé oder privater Rastplatz am See - je nach Geschmack finden Sie attraktive Anlaufpunkte, die eine flexible Reitroutenplanung vom Stunden- bis zum mehrtägigen Ritt ermöglichen.
Hier sind die Stationen entlang der Münsterland-Reitroute im Einzelnen dargestellt.
Reitregelung
Im Kreis Steinfurt basiert
die Reitregelung auf dem Landesnaturzschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
Danach gilt:
"(1) Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet. Dies gilt sinngemäß für das Kutschfahren auf privaten Wegen und Straßen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind.
(2) Das Reiten im Wald ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege."
Reitkennzeichen
Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss gut
sichtbar am Pferd beidseitig ein Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette anbringen (vgl. Landschaftsgesetz NRW).
Das Kennzeichen bezieht sich auf den
Pferdehalter und nicht auf ein bestimmtes Pferd. Der Halter ist
verantwortlich dafür, dass sein Pferd gekennzeichnet ist, unabhängig
davon, wer reitet. Die Plakette berechtigt ihn im ganzen Land
Nordrhein-Westfalen zu reiten. Gültig wird das Kennzeichen durch die
jährlich zu erneuernde Reitplakette. Benutzen Sie hierfür einfach
unser Formular:
Die Kosten für das Reitkennzeichen inklusive der gültigen Jahresplakette betragen 39,50 Euro. Wer bereits ein Kennzeichen besitzt, zahlt für die Plakette 30,50 Euro. Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten auf 89,50 Euro (Kennzeichen und Plaketten) oder 80,50 Euro (nur Plaketten).
Die Einnahmen leitet der Kreis, reduziert um den Gebühren- und Auslagenanteil, an das Land Nordrhein-Westfalen weiter. Dieses verwendet die Gelder ausschließlich für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen und -routen.
Das Reitkennzeichen und die "Reitplakette" können Sie im Kreishaus Steinfurt (Telefon: 0 25 51/69 21 91) oder in der Verwaltungsstelle Tecklenburg (Telefon: 0 54 82/70 34 88) erwerben.
Leihkennzeichen für Reitgäste
Wenn Sie Ihren Reiturlaub im Kreis Steinfurt planen, denken Sie an das in NRW notwendige Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette. Dieses können Sie direkt bei der Kreisverwaltung unter 0 25 51 /69 21 91 ausleihen. Leihgebühr 5,50 € für eine Woche bis max. 7,00 € für vier Wochen.
Ansprechpersonen
Ihre Ansprechperson | für den Bereich |
Herr Udo Schneiders Telefon: 0 25 51/69 14 15 E-Mail: udo.schneiders@kreis-steinfurt.de | Reitrouten und Reitwege |
Frau Bettina Alt Telefon: 0 25 51/69 21 64 E-Mail: bettina.alt@kreis-steinfurt.de | Reit- und Raststationen |
Frau Alexandra Bäumer Telefon: 0 25 51/69 21 91 E-Mail: alexandra.baeumer@kreis-steinfurt.de | Reitkennzeichen und Reitplakette |
Frau Kerstin Prein Telefon: 0 54 82/70 34 88 E-Mail: kerstin.prein@kreis-steinfurt.de | Reitkennzeichen und Reitplakette |
Herr Frank Kövener Telefon: 0 25 51/69 14 96 E-Mail: frank.koevener@kreis-steinfurt.de | Reitwegeregelung |