Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen
Nach der Hauptsatzung des Kreises Steinfurt erfolgen öffentliche Bekanntmachungen grundsätzlich im Amtsblatt des Kreises Steinfurt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie auch § 72 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schreiben zusätzlich für bestimmte Verfahren eine öffentliche Bekanntmachung im Internet vor. Deshalb erfolgen an dieser Stelle zurzeit folgende Veröffentlichungen:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5, § 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV (Absage des Erörterungstermins)
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzen – Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Der Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt hat für die Firma Windpark Haltern Moddefeld GmbH & Co. KG, Naendorf 1, 48629 Metelen mit Datum vom 16.03.2023 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4 i.V.m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie i.V.m. § 1 und der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von neun Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V150 und Vestas V162 in 48612 Horstmar und 48269 Metelen erteilt.
Die Windenergieanlagen dürfen auf den Grundstücken in 48612 Horstmar, Gemarkung Horstmar, Flur 102; Flurstück 9 (WEA 8), 13 (WEA 9), 24 (WEA 7); Flur 121; Flurstück 51 (WEA 6) und in 48269 Metelen, Gemarkung Metelen, Flur 56; Flurstücke 1 (WEA 5), 44 (WEA 4) und 47 (WEA 3); Flur 57; Flurstück 9 (WEA 2) und 34/36 (WEA 1) errichtet und betrieben werden.
Die öffentliche
Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides sowie der Genehmigungsbescheid und die
Anlagen sind nachfolgend aufrufbar
- Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
- Genehmigung und Anlagen als Zip-Datei herunterladen
Die WEA dürfen auf den Grundstücken in 48485 Neuenkirchen, Gemarkung Neuenkirchen, Flur 20, Flurstück 509 (WEA 01) und Flurstück 507 (WEA 02) errichtet und betrieben werden.
Der Genehmigungsbescheid mit seiner Begründung und die zusammenfassende Darstellung und begründete Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 20 Abs. 1a und 1b der 9. BImSchV sind nachfolgend aufrufbar:
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV (Absage/Durchführung des Erörterungstermins
Veröffentlichung von Unterlagen bzgl. der Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und von Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag und Antragsunterlagen, UVP-Bericht sowie entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen
Die Firma Teepe Tongruben GmbH hat bei mir mit Antrag von März 2019, zuletzt geändert durch die Änderungsfassung vom Februar 2023, gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz die Planfeststellung für die Erweiterung der bestehenden Abgrabung nach Ton um eine Fläche von rund 15 ha beantragt. Der Abbau soll ca. 15 m in die Tiefe erfolgen; die Arbeiten werden in 10 Teilabschnitten durchgeführt, von denen jeweils immer nur 2 Bauabschnitte gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Genehmigung soll bis 2047 erteilt werden.
- Langfassung
- Antragsunterlagen als Zip-Datei herunterladen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 17 Absatz 2 Satz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) zwecks Benachrichtigung über die zeitliche Verlegung eines Erörterungstermins
Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche
Bekanntmachung zur Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG)
Zur Zeit gibt es keine Bekanntmachungen.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und i.V.m. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)