Artenschutz

Foto heimische Orchidee
Foto Fundtier toter Greifvogel
Foto Schlange um Hand

Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch die Zerstörung oder Verschlechterung ihrer Lebensräume und durch direkte Verfolgung durch den Menschen in ihrem Bestand bedroht. Der gesetzliche Artenschutz umfasst daher zwei Aufgabenbereiche:

Schutz der heimischen, wildlebenden Tiere und Pflanzen...

Überwachung des Handels und der Haltung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten...

Weitere Ansprechpersonen für das Sachgebiet "Natur und Artenschutz" finden sie unter Team.

Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie unter:
Formulare, Vordrucke, Merkblätter

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.