ArtenschutzViele Tier- und Pflanzenarten sind durch die Zerstörung oder
Verschlechterung ihrer Lebensräume und durch direkte Verfolgung durch
den Menschen in ihrem Bestand bedroht. Der gesetzliche Artenschutz
umfasst daher zwei Aufgabenbereiche: Schutz der heimischen, wildlebenden Tiere und Pflanzen... Alle wildlebenden Tier- und Pflanzenarten stehen nach § 39
Bundesnaturschutzgesetz unter einem allgemeinen Schutz. Für seltene oder
besonders bedrohte Tier- und Pflanzenarten (sog. besonders und streng
geschützte Arten) gelten darüber hinaus strengere Schutzkriterien nach §
44. a) Artenschutz im privaten Bereich In folgenden Fällen kommen Privatpersonen häufiger mit dem Artenschutz in Kontakt:
- Arten in und am Haus wie in Siedlungen lebende Vogel- und Fledermausarten, Steinmarder, Maulwurf oder Hornissen, Hummeln und Wildbienen
- Verletzte, kranke oder tote Fundtiere
- Hügelbauende Waldameisen
- Pflanzenarten,
die entweder gar nicht (z. B. Orchideen, Enziane) oder nur für den
privaten Eigenbedarf (z. B. Pilze, Bärlauch, sonstige Wildblumen)
gesammelt werden dürfen.
b) Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren Bei
Baugenehmigungsverfahren, Abriss- und Sanierung von Gebäuden, der
Aufstellung von Bebauungsplänen, der Errichtung von Windkraftanlagen,
dem Straßenbau oder anderen Verfahren greift der Artenschutz über die Überwachung des Handels und der Haltung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten... Dies betrifft im privaten und gewerblichen Bereich - den Erwerb, Verkauf, Besitz und die Haltung geschützter Arten
- den
Erwerb, Verkauf oder Besitz von Erzeugnissen (z. B. Handtaschen,
Schnitzereien), toten Exemplaren oder Teilen geschützter Arten (auch
Urlaubsmitbringsel)
- Herkunftsnachweise, Melde- und Kennzeichnungspflicht
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt:
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Miriam Haase | Telefon: 0 25 51/69 2939 E-Mail: miriam.haase@kreis-steinfurt.de
Bereich: Altenberge, Emsdetten, Greven, Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Nordwalde, Recke, Rheine, Saerbeck, Tecklenburg, Westerkappeln
| Alexandra Wagner | Telefon: 0 25 51/69 2921 E-Mail: alexandra.wagner@kreis-steinfurt.de
Bereich: Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Steinfurt, Wettringen
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