ArtenschutzViele Tier- und Pflanzenarten sind durch die Zerstörung oder
Verschlechterung ihrer Lebensräume und durch direkte Verfolgung durch
den Menschen in ihrem Bestand bedroht. Der gesetzliche Artenschutz
umfasst daher zwei Aufgabenbereiche: Schutz der heimischen, wildlebenden Tiere und Pflanzen... Alle wildlebenden Tier- und Pflanzenarten stehen nach § 39
Bundesnaturschutzgesetz unter einem allgemeinen Schutz. Für seltene oder
besonders bedrohte Tier- und Pflanzenarten (sog. besonders und streng
geschützte Arten) gelten darüber hinaus strengere Schutzkriterien nach §
44. a) Artenschutz im privaten Bereich In folgenden Fällen kommen Privatpersonen häufiger mit dem Artenschutz in Kontakt:
- Arten in und am Haus wie in Siedlungen lebende Vogel- und Fledermausarten, Steinmarder, Maulwurf oder Hornissen, Hummeln und Wildbienen
- Verletzte, kranke oder tote Fundtiere
- Hügelbauende Waldameisen
- Pflanzenarten,
die entweder gar nicht (z. B. Orchideen, Enziane) oder nur für den
privaten Eigenbedarf (z. B. Pilze, Bärlauch, sonstige Wildblumen)
gesammelt werden dürfen.
b) Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren Bei
Baugenehmigungsverfahren, Abriss- und Sanierung von Gebäuden, der
Aufstellung von Bebauungsplänen, der Errichtung von Windkraftanlagen,
dem Straßenbau oder anderen Verfahren greift der Artenschutz über die Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen: Überwachung des Handels und der Haltung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten... Dies betrifft im privaten und gewerblichen Bereich - den Erwerb, Verkauf, Besitz und die Haltung geschützter Arten
- den
Erwerb, Verkauf oder Besitz von Erzeugnissen (z. B. Handtaschen,
Schnitzereien), toten Exemplaren oder Teilen geschützter Arten (auch
Urlaubsmitbringsel)
- Herkunftsnachweise, Melde- und Kennzeichnungspflicht
Weitergehende Informationen finden Sie auch hier, auf der Internetseite des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Miriam Haase | Telefon: 0 25 51/69 2939 E-Mail: miriam.haase@kreis-steinfurt.de
Bereich: Altenberge, Emsdetten, Greven, Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Nordwalde, Recke, Rheine, Saerbeck, Tecklenburg, Westerkappeln
| Alexandra Wagner | Telefon: 0 25 51/69 2921 E-Mail: alexandra.wagner@kreis-steinfurt.de
Bereich: Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Steinfurt, Wettringen
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