Grundwasser - Gewässer - Regenwasser - Grünlandumwandlung

Aktuelles

Anhaltende Trockenheit: Kreis Steinfurt untersagt Entnahmen von Wasser aus Oberflächengewässern | Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 13. Juli| Mehr Informationen unter dem nachfolgenden Link: Verbot Wasserentnahme


Das Wasservorkommen muss so bewirtschaftet werden, dass es dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dient. Vermeidbare Beeinträchtigungen müssen unterbleiben.

Damit die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes gewährleistet bleibt, dürfen bestimmte "Gewässerbenutzungen" nur nach Erhalt einer wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen.

Darunter fallen zum Beispiel:

  • Entnahmen aus oberirdischen Gewässern oder dem Grundwasser
  • Einleitung von Stoffen ( z. B. Abwasser, belastetes Regenwasser) in oberirdische Gewässer oder das Grundwasser
  • das Aufstauen oder Absenken von Gewässern/dem Grundwasser

aber auch

  • die Nutzung von Erdwärme,
  • der Einbau von güteüberwachten Recyclingbaustoffen oder
  • die Umwandlung von Dauergrünland.

Nähere Informationen zu bestimmten Gewässerbenutzungen finden Sie nachfolgend:

Entnahmen aus oberirdischen Gewässern oder dem Grundwasser...

Einleitung von Regenwasser...

Erdwärmenutzung...

Einbau von güteüberwachten Recyclingbaustoffen (RCL)...

Umwandlung von Dauergrünland...

 

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