Personalrat für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen

Personalrat an Grundschulen - GruppenfotoDer örtliche Personalrat Grundschule vertritt in dieser Schulform die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitungen, der sozialpädagogischen Fachkräfte und der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an den Grundschulen im Kreis Steinfurt. Sie können sich in allen dienstlichen Angelegenheiten an die unten aufgeführten Mitglieder des örtlichen Personalrates wenden.

Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechte umgesetzt werden (§ 64 Nr. 2 LPVG). Außerdem nimmt er auch Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und wirkt, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hin (§ 64 Nr.5 LPVG).

Im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) sind die Aufgaben des Personalrates festgelegt. Der Paragraph 72 nennt die stärksten Beteiligungsrechte des Personalrates. Er hat zum Beispiel bei folgenden Personalangelegenheiten mitzubestimmen:

  • Einstellung
  • Eingruppierung in eine Entgeltstufe
  • Höhergruppierung, Herabgruppierung
  • Versetzung
  • Abordnung über ein Halbjahr hinaus zu einer anderen Dienststelle
  • Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung

Die Mitglieder der Personalräte bieten Ihnen als Beschäftigten im Landesdienst, die Sie an Grundschulen im Kreis Steinfurt unterrichten, Beratung und Hilfe in dienstlichen Angelegenheiten an.

Sie können sich aber auch gern an die Vorsitzende Kerstin Ruthenschröer, 05453-331439 oder 02551-691594 oder ruthenschroeer@mail.de, wenden. 

Bei Anliegen im Bereich der Schwerbehindertenvertretung ist Stefan Süß unter 05485-833396 oder sbv-suess@t-online.de für Sie da.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail – wir beraten Sie gerne!

Liste der Ansprechpersonen

 

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