Personalrat für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen
Der örtliche Personalrat Grundschule vertritt in dieser Schulform die
Interessen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitungen, der sozialpädagogischen
Fachkräfte und der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an den
Grundschulen im Kreis Steinfurt. Sie können sich in allen dienstlichen
Angelegenheiten an die unten aufgeführten Mitglieder des örtlichen
Personalrates wenden.
Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechte umgesetzt werden (§ 64 Nr. 2 LPVG). Außerdem nimmt er auch Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und wirkt, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hin (§ 64 Nr.5 LPVG).
Im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) sind die Aufgaben des Personalrates festgelegt. Der Paragraph 72 nennt die stärksten Beteiligungsrechte des Personalrates. Er hat zum Beispiel bei folgenden Personalangelegenheiten mitzubestimmen:
- Einstellung
- Eingruppierung in eine Entgeltstufe
- Höhergruppierung, Herabgruppierung
- Versetzung
- Abordnung über ein Halbjahr hinaus zu einer anderen Dienststelle
- Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung
Die Mitglieder der Personalräte bieten Ihnen als Beschäftigten im Landesdienst, die Sie an Grundschulen im Kreis Steinfurt unterrichten, Beratung und Hilfe in dienstlichen Angelegenheiten an.
Sie können sich aber auch gern an die Vorsitzende Kerstin Ruthenschröer, 05453-331439 oder ruthenschroeer@mail.de wenden.
Bei Anliegen im Bereich der Schwerbehindertenvertretung ist Stefan Süß unter 05485-833396 oder sbv-suess@t-online.de für Sie da.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail – wir beraten Sie gerne!