Kinderschutz
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Leistungsbeschreibung
Das Kreisjugendamt Steinfurt nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.
Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Kreisjugendamt Steinfurt beraten. Gerne informieren wir Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung ihres Namens.
Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.
Die Rufbereitschaft des Kreisjugendamtes Steinfurt wird durch die evangelische Jugendhilfe Münsterland auch außerhalb der Dienstzeiten sichergestellt. Die Rufbereitschaft wird in akuten Krisensituationen durch die Polizei eingeschaltet.
Was sollte ich noch wissen?
Anonyme Beratung von Fachkräften gem. § 8b SGB VIII
Wenn Sie sich als Arzt, Lehrer, Psychologe oder pädagogische Fachkraft in einem konkreten Einzelfall von körperlicher, sexueller, emotionaler Misshandlung oder Vernachlässigung zur weiteren Vorgehensweise anonym beraten lassen wollen, wenden Sie sich an:
Ihre Ansprechpartner | |||
Träger |
Ort |
Straße |
Telefon |
Diakonisches Werk Tecklenburg |
49525 Lengerich |
Stettiner Str. 25 |
05481 3054240
|
Caritasverband Tecklenburger Land |
49477 Ibbenbüren |
Klosterstr. 19 |
05451 5002-23 o. 53
|
Caritasverband Rheine
|
48429 Rheine |
Lingener Str. 13 |
05971 862-261
|
Caritasverband Emsdetten, Greven
|
48282 Emsdetten |
Bachstr. 15 |
02571 8009-0
|
Diakonisches Werk Steinfurt, Coesfeld, Borken
|
48565 Steinfurt |
Wasserstr. 32 |
02551 8637-0
|