Denkmalschutz

Tag des offenen Denkmals 


Gebaute Geschichtszeugnisse rücken am Tag des offenen Denkmals wieder in den Blickpunkt. Am 10.09.2023 ist es wieder soweit und die Besucherinnen und Besucher können auf den Spuren früherer Zeiten wandeln. Bundesweit wird in diesem Jahr der Tag des offenen Denkmals unter dem Motto „Talent Monument“ gefeiert. 

Der Kreis Steinfurt präsentiert die kreisweiten Veranstaltungen zusammengefasst in einem Flyer. Der Programm-Flyer liegt in den Rathäusern und Touristikbüros der einzelnen Städte und Gemeinden aus und ist digital hier zu finden.

Insgesamt finden 44 Aktionen am Tag des offenen Denkmals in 17 verschiedenen Orten des Kreises statt. Von Mühlen über Kirchen und Klosteranlagen bis hin zu Schlössern öffnen sich die Türen für Interessierte. Ein bunt gestricktes Programm bietet neben den „Denkmal-Klassikern“ beispielsweise auch Besichtigungen in Eiskellern, Ackerbürgerhäusern und Speichergebäuden an. Ebenso sind Führungen über alte Friedhöfe möglich. In diesem Jahr kann auch das Haus Epping (Markt 18 in Burgsteinfurt) von 1816 mit Kontor und altem Lädchen besichtig werden. Die 96-jährige Bewohnerin erzählt aus der Zeit der Backstube und des Feinkostladens. Zu diesem Anlass stellt sie auch alte Kleidungsstücke, Schriftstücke und Fotos aus.

Ein herzliches Dankeschön für das Gelingen des Tags des offenen Denkmals gilt den Vereinen und Ehrenamtlichen, Kirchengemeinden, Denkmalbesitzern, Denkmalnutzern und Denkmalbehörden, die mit Begeisterung den Besuchern die Denkmäler vorstellen und auf so manches Detail hinweisen.


Kleindenkmale erhalten! 

Ein Programm für Wegekreuze, Bildstöcke, Kapellen, Grenzsteine und Brunnen

Mit Hilfe des Förderprogramms soll der Erhalt der Kleindenkmäler durch finanzielle Zuschüsse gesichert werden. Weitere Einzelheiten sind dem Programmflyer zu entnehmen.

Förderprogramm "Kleindenkmale erhalten"



Allgemeines

Im Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, das 1981 erlassen worden ist, wird im § 2 geregelt, wann es sich bei einem Bauwerk um ein Denkmal handelt. Danach sind

"Denkmäler ... Sachen, Mehrheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte oder Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen".

Das LWL- Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen prüft, ob ein Gebäude nach den genannten Kriterien ein Baudenkmal darstellt. Wenn es sich danach um ein Baudenkmal handelt, muss es von der Unteren Denkmalbehörde eingetragen werden.

Erlaubnispflicht

Für jede Maßnahme, die an einem Baudenkmal vorgenommen werden soll, ist eine  denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich (§ 9 DSchG NRW), auch für solche Maßnahmen, die nur Reparaturen darstellen, wie beispielsweise ein Neuanstrich, der Austausch von Fenstern oder Türen, neue Dacheindeckung etc..

Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird von der Unteren Denkmalbehörde erteilt. Diese ist bei den Städten und Gemeinden angesiedelt. Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege in Münster.  

Für eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Denkmalbehördt ein formloser Antrag zu stellen. Zu dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

genaue Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten,bei Baumaßnahmen wie Nutzungsänderungen etc. auch Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten), Fotos des Istzustandes bezogen auf die geplante Maßnahme

Obere Denkmalbehörde

Die Obere Denkmalbehörde berät und unterstützt die Städte und Gemeinden sowie die Eigentümer von Baudenkmälern in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Sie wird in der Regel zu den Ortsterminen mit den Unteren Denkmalbehörden und dem LWL- Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur hinzugezogen.

Ferner ist die Obere Denkmalbehörde zuständig für die Erteilung von Grabungserlaubnissen.

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.