Denkmalschutz

Tag des offenen Denkmals 


Gebaute Geschichtszeugnisse rücken am Tag des offenen Denkmals wieder in den Blickpunkt. Am 08. September 2024 ist es wieder soweit und die Besucherinnen und Besucher können auf den Spuren früherer Zeiten wandeln. Bundesweit wird in diesem Jahr der Tag des offenen Denkmals unter dem Motto „Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte“ gefeiert. 

Der Kreis Steinfurt präsentiert die kreisweiten Veranstaltungen zusammengefasst in einem Flyer. Der Programm-Flyer liegt in den Rathäusern und Touristikbüros der einzelnen Städte und Gemeinden aus und ist digital hier zu finden.

Insgesamt finden 52 Aktionen am Tag des offenen Denkmals in 15 verschiedenen Orten des Kreises statt. Von Mühlen über Kirchen und Klosteranlagen bis hin zu Schlössern öffnen sich die Türen für Interessierte. Ein bunt gestricktes Programm bietet neben den „Denkmal-Klassikern“ beispielsweise auch Besichtigungen in Eiskellern, Ackerbürgerhäusern und Speichergebäuden an. Ebenso sind Führungen durch die Altstädte in Horstmar und Burgsteinfurt, eine Villentour in Neuenkirchenüber und auch alte Friedhöfe in Ibbenbüren, Lengerich (Jüdischer Friedhof) und Rheine möglich. 

Nicht im Flyer enthalten, aber trotzdem am Tag des offenen Denkmals präsent ist der Heimatverein Recke, der im Buchholzer Forst auf die Geschichte des historischen Bergbaus am Buchholzer Förderturm eingeht.

Ein herzliches Dankeschön für das Gelingen des Tags des offenen Denkmals gilt den Vereinen und Ehrenamtlichen, Kirchengemeinden, Denkmalbesitzern, Denkmalnutzern und Denkmalbehörden, die mit Begeisterung den Besuchern die Denkmäler vorstellen und auf so manches Detail hinweisen.

Mitmachen am Tag des offenen Denkmals 2025

Initiiert von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz findet bundesweit der Tag des offenen Denkmals am 14. September 2025 statt. Der Kreis Steinfurt wird wieder einen Flyer mit allen kreisweiten Veranstaltungen herausbringen. 

Hierfür werden nun Eigentümer gesucht, die bereit sind, ihre Gebäude für Besucher zu öffnen. Interessierte Eigentümer, die sich beteiligen möchten, können sich bis zum 30.05.2025 bei der Oberen Denkmalbehörde für die Aufnahme in den Flyer melden. rabea.everwand@kreis-steinfurt.de


Kleindenkmale erhalten! 

Ein Programm für Wegekreuze, Bildstöcke, Kapellen, Grenzsteine und Brunnen

Mit Hilfe des Förderprogramms soll der Erhalt der Kleindenkmäler durch finanzielle Zuschüsse gesichert werden. 

Die münsterländische Parklandschaft ist geprägt von oftmals am Wegesrand gelegenen, kulturhistorisch wertvollen Kleindenkmalen. Dabei handelt es sich überwiegend um Wegekreuze, Bildstöcke und kleinere Kapellen, die als ein bedeutendes kulturhistorisches Erbe von einer jahrhundertealten christlichen Kultur zeugen. Aber auch Grenzsteine und kleinere Brunnenanlagen zählen zu den landschaftsprägenden Kulturmonumenten.

Viele dieser Objekte sind in einem schlechten baulichen Zustand. der Kreis Steinfurt hat sich daher zum Ziel gesetzt, sie als Zeitzeugen des kulturellen Erbes zu erhalten und als bedeutende Zeugnisse der kulturhistorischen Entwicklung zu schützen und in Wert zu setzen. Diese Inwertsetzung kann bei der Vielzahl der Objekte nicht flächendeckend erfolgen. Allein von den über 400 Bildstöcken und Wegekreuzen stehen 285 unter Denkmalschutz.

Mit Hilfe des Förderprogramms soll der Erhalt der Kleindenkmäler durch finanzielle Zuschüsse gesichert werden. Weitere Einzelheiten sind dem Programmflyer zu entnehmen. Förderprogramm "Kleindenkmale erhalten"

Haben Sie Interesse an der Durchführung einer Maßnahme und treffen die Fördervoraussetzungen auf Sie zu? Dann können Sie hier ein Antragsformular herunterladen.

Den Antrag richten Sie bitte an die Obere Denkmalbehörde, Frau Rabea Everwand. Mail: rabea.everwand@kreis-steinfurt.de




Allgemeines

Im Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, das 1981 erlassen worden ist, wird im § 2 geregelt, wann es sich bei einem Bauwerk um ein Denkmal handelt. Danach sind

"Denkmäler ... Sachen, Mehrheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte oder Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen".

Das LWL- Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen prüft, ob ein Gebäude nach den genannten Kriterien ein Baudenkmal darstellt. Wenn es sich danach um ein Baudenkmal handelt, muss es von der Unteren Denkmalbehörde eingetragen werden.

Erlaubnispflicht

Für jede Maßnahme, die an einem Baudenkmal vorgenommen werden soll, ist eine  denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich (§ 9 DSchG NRW), auch für solche Maßnahmen, die nur Reparaturen darstellen, wie beispielsweise ein Neuanstrich, der Austausch von Fenstern oder Türen, neue Dacheindeckung etc..

Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird von der Unteren Denkmalbehörde erteilt. Diese ist bei den Städten und Gemeinden angesiedelt. Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen im Zuge eines Anhörungsverfahren mit dem Amt für Denkmalpflege in Münster.  

Für eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Denkmalbehördt ein formloser Antrag zu stellen. Zu dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

genaue Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten,bei Baumaßnahmen wie Nutzungsänderungen etc. auch Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten), Fotos des Istzustandes bezogen auf die geplante Maßnahme

Obere Denkmalbehörde

Die Obere Denkmalbehörde berät und unterstützt die Städte und Gemeinden sowie die Eigentümer von Baudenkmälern in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Sie wird in der Regel zu den Ortsterminen mit den Unteren Denkmalbehörden und dem LWL- Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur hinzugezogen.

Ferner ist die Obere Denkmalbehörde zuständig für die Erteilung von Grabungserlaubnissen.

 

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