Gewerblicher Güterkraftverkehr
Allgemeine Leistungsbeschreibung
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen. Gewerblicher Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig!
Es gibt zwei Arten von Erlaubnissen für den Güterkraftverkehr. Neben der deutschlandweit gültigen Erlaubnis für den Güterkraftverkehr gibt es die EU-Gemeinschaftslizenz,
die zur Durchführung des Güterkraftverkehrs auf dem Gebiet der
Europäischen Union berechtigt. Der Kreis Steinfurt liegt im Grenzgebiet
zu den Niederlanden, so dass die Beantragung der EU-Gemeinschaftslizenz
empfohlen wird.
Die
Erteilungsvoraussetzungen, das Erteilungsverfahren und die Gebühren sind
sowohl für die nationale Erlaubnis wie auch für die
EU-Gemeinschaftslizenz identisch.
Unternehmen
und Personen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben
wollen, müssen über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in
Deutschland verfügen, eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit
sowie die fachliche Eignung nachweisen und die persönliche
Zuverlässigkeit belegen.
Für
das Gebiet des Kreises Steinfurt ist das Straßenverkehrsamt des Kreises
Steinfurt als Genehmigungsbehörde sowohl für die Erteilung der
nationalen Erlaubnisse (deutschlandweit) wie auch für die Erteilung der
EU-Gemeinschaftslizenzen (europaweit) für den gewerblichen
Güterkraftverkehr zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Genehmigungsbehörde sind neben dem Antragsformular verschiedene Antragsunterlagen vorzulegen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. EU-Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist nach dem GüKG neben der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, der fachlichen Eignung, auch die persönliche Zuverlässigkeit des/der Antragsstellers/in, sowie gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en (Geschäftsführer/in bzw. Verkehrsleiter/in).
Sonstige Hinweise und Unterlagen
Sämtliche beizubringenden Unterlagen können auch dem Merkblatt auf Seite 5 des Antragsformulars entnommen werden.
Verfahrensablauf
Nach Eingang eines Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer EU-Gemeinschaftslizenz erhalten Sie einen Zwischenbescheid mit einer Auflistung der noch beizubringenden Antragsunterlagen.
Zeitgleich wird das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren (14 Tage) in Gang gesetzt.
Bearbeitungsdauer
Für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. EU-Gemeinschaftslizenz wird im Regelfall ein Zeitraum von 4 Wochen benötigt. Die Entscheidung über die Genehmigungserteilung wird vorbehaltlich der Mitteilungen nach Abschluss des Anhörungsverfahrens getroffen.
Fahrerbescheinigung
Sofern im Güterkraftverkehr ein Fahrer eingesetzt werden soll, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Nicht-Europäer), muss für diesen Fahrer eine Fahrerbescheinigung beantragt werden. Hierzu ist der Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung zu verwenden. Mit dem Antragsformular ist vom antragstellenden Unternehmen eine Kopie der gültigen Erlaubnis- bzw. Lizenzurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beizufügen. Von der Person, für die die Fahrerbescheinigung beantragt wird, ist eine Kopie des Passes sowie des Aufenthaltstitels, eine Kopie der Fahrerlaubnis sowie eine Kopie des Sozialversicherungsausweises beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
Existenzgründung
Weitere Informationen zur Existenzgründung im Güterkraftverkehr und Fragen zur Güterbeförderung erhalten Sie unter:
- IHK Nord Westfalen
Herr Husmann
Tel.: 0251 / 707 227
E-Mail: huv@ihk-nordwestfalen.de
- Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW e. V.
Herr Krietsch
Tel.: 0251 / 6061 451
E-Mail: krietsch@vvwl.de
Werkverkehr
Werkverkehr ist nach § 1 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes Güterkraftverkehr eines Unternehmens für eigene Zwecke. Werden Kraftfahrzeuge einschließlich Anhänger mit einen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nur im Werkverkehr eingesetzt, wird dafür keine Erlaubnis benötigt.
Sie müssen diese Fahrzeuge jedoch beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zur Aufnahme in die Werksverkehrsdatei anmelden.
Für den Bereich des Kreises Steinfurt ist das BAG in Münster zuständig (Tel. 0251 / 53405 0).
Rechtsgrundlage
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- EG Verordnung Nr. 1071/2009 und 1072/2009
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
Downloadliste
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