Gewerblicher Güterkraftverkehr

Allgemeine Leistungsbeschreibung

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht  als 3,5 Tonnen. Gewerblicher Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig!


Es gibt zwei Arten von Erlaubnissen für den Güterkraftverkehr. Neben der deutschlandweit gültigen Erlaubnis für den Güterkraftverkehr gibt es die EU-Gemeinschaftslizenz, die zur Durchführung des Güterkraftverkehrs auf dem Gebiet der Europäischen Union berechtigt. Der Kreis Steinfurt liegt im Grenzgebiet zu den Niederlanden, so dass die Beantragung der EU-Gemeinschaftslizenz empfohlen wird.

Die Erteilungsvoraussetzungen, das Erteilungsverfahren und die Gebühren sind sowohl für die nationale Erlaubnis wie auch für die EU-Gemeinschaftslizenz identisch.

Unternehmen und Personen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben wollen, müssen über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland verfügen, eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung nachweisen und die persönliche Zuverlässigkeit belegen.

Für das Gebiet des Kreises Steinfurt ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt als Genehmigungsbehörde sowohl für die Erteilung der nationalen Erlaubnisse (deutschlandweit) wie auch für die Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenzen (europaweit) für den gewerblichen Güterkraftverkehr zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Genehmigungsbehörde sind neben dem Antragsformular verschiedene Antragsunterlagen vorzulegen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. EU-Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist nach dem GüKG neben der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, der fachlichen Eignung, auch die persönliche Zuverlässigkeit des/der Antragsstellers/in, sowie gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en (Geschäftsführer/in bzw. Verkehrsleiter/in).

1. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
2. Nachweis der fachlichen Eignung
3. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Sonstige Hinweise und Unterlagen

zur Unternehmensform
zum Geschäftsführer
zum Verkehrsleiter

Sämtliche beizubringenden Unterlagen können auch dem Merkblatt auf Seite 5 des Antragsformulars entnommen werden.

Verfahrensablauf

Nach Eingang eines Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer EU-Gemeinschaftslizenz erhalten Sie einen Zwischenbescheid mit einer Auflistung der noch beizubringenden Antragsunterlagen.

Zeitgleich wird das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren (14 Tage) in Gang gesetzt.

Bearbeitungsdauer

Für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. EU-Gemeinschaftslizenz wird im Regelfall ein Zeitraum von 4 Wochen benötigt. Die Entscheidung über die Genehmigungserteilung wird vorbehaltlich der Mitteilungen nach Abschluss des Anhörungsverfahrens getroffen.


Fahrerbescheinigung

Sofern im Güterkraftverkehr ein Fahrer eingesetzt werden soll, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Nicht-Europäer), muss für diesen Fahrer eine Fahrerbescheinigung beantragt werden. Hierzu ist der Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung zu verwenden. Mit dem Antragsformular ist vom antragstellenden Unternehmen eine Kopie der gültigen Erlaubnis- bzw. Lizenzurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beizufügen. Von der  Person, für die die Fahrerbescheinigung beantragt wird, ist eine Kopie des Passes sowie des Aufenthaltstitels, eine Kopie der Fahrerlaubnis sowie eine Kopie des Sozialversicherungsausweises beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Erteilung / Wiedererteilung (Erlaubnis/EU-Gemeinschaftslizenz)
Ausfertigung / beglaubigte Kopie
Berichtigung / Ersatzausstellung
Fahrerbescheinigung mit beglaubigte Kopie

Was sollte ich noch wissen?

Existenzgründung

Weitere Informationen zur Existenzgründung im Güterkraftverkehr und Fragen zur Güterbeförderung erhalten Sie unter: 

      Werkverkehr

      Werkverkehr ist nach § 1 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes Güterkraftverkehr eines Unternehmens für eigene Zwecke. Werden Kraftfahrzeuge einschließlich Anhänger mit einen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nur im Werkverkehr eingesetzt, wird dafür keine Erlaubnis benötigt.

      Sie müssen diese Fahrzeuge jedoch beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zur Aufnahme in die Werksverkehrsdatei anmelden.

      Für den Bereich des Kreises Steinfurt ist das BAG in Münster zuständig  (Tel. 0251 / 53405 0).

      Rechtsgrundlage

      • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) 
      • EG Verordnung Nr. 1071/2009 und 1072/2009
      • Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
      • Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
      • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)

      Downloadliste

      An wen muss ich mich wenden?

      Herr Gruel

      Kontakt

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      Tel.: 02551 69-1376
      Fax: 02551 69-91376
      gruel@kreis-steinfurt.de

      Funktion

      Verkehrssicherung/Verkehrslenkung
       

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