Hinweise zur Berufskraftfahrerqualifikation


Berufskraftfahrer im Güterverkehr sind verpflichtet, eine Grundqualifikation und sodann im Abstand von jeweils 5 Jahren eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden durch 5 Module von je 7 Stunden gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen. Seit dem 23.05.2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschen.

Anträge hierzu können beim Kreis Steinfurt, Führerscheinstelle, oder aber bei den Städten und Gemeinden gestellt werden.



Gesetzliche Regelungen:

Grundsätzliche Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Dort gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesem Thema.

Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) vom 14.08.2006 und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) vom 22.08.2006 wurde die europäische Richtlinie 2003/59/EG vom 15.06.2003 in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Regelungen ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und im Besonderen die bessere Qualifikation von Fahrern und Fahrerinnen, deren Hauptbeschäftigung das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Gütern oder Personen ist.

Fahrer, die beruflich einen LKW oder Bus führen, sind verpflichtet, zukünftig eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nachzuweisen. Die Pflicht zum Nachweis betrifft Fahrerlaubnisinhaber bzw. Fahrerlaubnisbewerber

der Klassen

  • C1, C1E, C, CE,
  • D1, D1E, D, DE,

sofern die Fahrerlaubnisse im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr gewerblich genutzt werden sollen.

Grundqualifikation

Weiterbildung
Empfehlungen

Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Führerscheinstelle gerne zur Verfügung.



 

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