Von der Idee zum Projekt
Nähere Informationen finden Sie nach einem Klick auf die jeweilige Frage.
Die Projektauswahl erfolgt durch ein transparentes Verfahren in vier Schritten:
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Die Projektauswahl erfolgt durch ein transparentes Verfahren in vier Schritten:
Der erste Schritt des Auswahlverfahrens ist die Voreinschätzung durch
das Regionalmanagement. Dabei wird festgestellt, ob die eingereichten
Projektideen den grundsätzlichen Voraussetzungen der LEADER-Förderung
entsprechen. Daher sprechen Sie unser Team gerne an, wenn Sie eine Idee haben!
Für alle Projekte, die gefördert werden sollen,
ist es grundsätzlich erforderlich, dass die geplanten Vorhaben im Fördergebiet der LEADER-Region umgesetzt werden und mit der Entwicklungsstrategie der LAG Steinfurter Land e.V. und den Förderrichtlinien konform sind.
Darüber hinaus muss das Vorhaben die grundsätzlichen Anforderungen an ein Projekt erfüllen. Hierzu zählen konkreter Projektträger, festgelegte Laufzeit und Kofinanzierung.
Nach den ersten Abstimmungen können Sie Ihre Projektidee jederzeit mithilfe des Projektkonzepts aus dem Downloadbereich beim Regionalmanagement einreichen.
Sind die grundsätzlichen Anforderungen erfüllt, erfolgt eine differenzierte qualitative Beurteilung anhand eines Projektbewertungsbogens. Die Projektvorbewertung nimmt das Regionalmanagement vor.
Erfüllt ein Projekt die zuvor genannten Voraussetzungen, wird es im erweiterten Vorstand, dem Auswahlgremium für Projekte, von dem/der Antragstellenden präsentiert und beraten. Der erweiterte Vorstand (LAG) beschließt die Projekte im Rahmen des vorhandenen LEADER-Budgets und ermöglicht damit die Einleitung eines Bewilligungsverfahrens bei der Bezirksregierung Münster.
Auf der Grundlage der LAG-Entscheidung reicht der Projektträger einen vom Regionalmanagement vorgeprüften Antrag auf Bewilligung der LEADER-Förderung bei der
Bezirksregierung Münster ein. Nach erfolgreicher Bewilligung erhält der Projektträger einen Zuwendungsbescheid. Danach kann die Umsetzungsphase starten, die vom Regionalmanagement begleitet wird.
Die LAG Steinfurter Land e. V. hat
die Fördersätze für Projekte in allen sechs Handlungsfeldern einheitlich
auf 70 % festgesetzt. Die einheitliche Fördersatzhöhe soll u. a. einer
einfachen und unbürokratischen Kommunikation dienen. Der Prozentsatz der
Förderhöhe
kann angepasst werden. Aufgrund der Förderrichtlinie kann er in Ausnahmefällen geringer als 70 % ausfallen.
Postanschrift:
LAG Steinfurter Land
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Besuchsadresse:
Am Neuen Wall 1
48565 Steinfurt
Ansprechpartnerinnen:
Sarina Eßling
Tel: 02551 69-2130
sarina.essling@kreis-steinfurt.de
Jana Dormann
Tel. 02551 69 2128
jana.dormann@kreis-steinfurt.de
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