In
vielen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an
die öffentliche Kanalisation wegen der großen Entfernungen oftmals nicht
möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar. Hier kann die
Abwasserbeseiti-gung durch eine Kleinkläranlage erfolgen. Für die
Genehmigung/Erlaubnis und Überwachung dieser Kleinkläranlagen ist die
Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt zuständig.
Die
Baugrundsätze können Sie dem Merkblatt zu Kleinkläranlagen entneh-men.
Bei der Bauausführung sind insbesondere folgende technischen Re-geln zu
beachten:
- DIN
EN 12566 und DIN 4261
- das Arbeitsblatt DWA-A 221 Grundsätze für die Verwendung von
Kleinkläranlagen, zu bestellen bei „Deutsche Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)"
- das Arbeitsblatt DWA-A 262: Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von
Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen
Reinigung kommunalen Abwassers, zu bestellen bei „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und
Abfall e.V. (DWA)"
Genehmigung von Kleinkläranlagen
Abwasserteiche
und bepflanzte Bodenfilter sind als Abwasserbehand-lungsanlage
genehmigungspflichtig. Nicht genehmigungspflichtig sind Kleinkläranlagen
mit allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung (Bauart-zulassung) oder einem Gutachten einer fachlich geeigneten
Institution mit freiwilliger Herstellererklärung (Festbett-, Tropfkörper-, Belebungsanlagen z. B. SBR-Verfahren).
In jedem Falle ist aber das Versickern des
gereinigten Abwassers oder das Einleiten in ein Gewässer
erlaubnispflichtig. Für einen Antrag verwenden Sie dazu einfach unser Formular (PDF; 272 KB), aus dem sich auch die notwendigen Unterlagen ergeben. Beachten Sie bitte auch das Merkblatt zu Kleinkläranlagen (PDF; 102 KB). Die Gebühren für eine Erlaubnis betragen mindestens 200 €.
Beim
Betrieb einer Kleinkläranlage ist eine regelmäßige Zustands- und
Funktionskontrolle durch den Betreiber ebenso unerlässlich wie eine
regelmäßige Wartung der Anlage durch eine Fachfirma.
Neben einer regelmäßigen Zustands- und Funktionskontrolle durch den Betreiber, werden die Anlagen durch eine Fachfirma regelmäßig gewartet. Allgemeine Informationen zum Thema sowie Einbau- und Wartungsfirmen finden Sie auf den Internetseiten der Vereinigung für Wasserwirtschaft e.V. NRW (DWA) und des Bildungszentrums für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH (BEW).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für Ihren Ort.