Brandschutz
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Leistungsbeschreibung
Brandschutz
Beim Brandschutz ist grundsätzlich zwischen zwei Aufgabenbereichen zu unterscheiden:
- abwehrender Brandschutz
- vorbeugenden Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
In NRW findet sich die Rechtsgrundlage für den abwehrenden Brandschutz vornehmlich im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW. S. 886) und dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Regelungsinhalt sind insbesondere Anforderungen an die Gebäudetechnik, die Brandmeldung und Weiteres.
Ziel ist es, dass entstehende Brände frühzeitig erkannt und damit auch gemeldet werden. Ferner müssen bei einer Brandentstehung wirksame Löschsysteme zur Verfügung stehen. Auch soll die Ausbreitung von Bränden z. B. durch Abschottungen und die Bildung von Brandabschnitten eingeschränkt werden
Die Einhaltung der Vorgaben des abwehrenden Brandschutzes werden in bestimmten zeitlichen Abständen durch Brandschauen überprüft. Die Durchführung dieser Brandschauen obliegt den Städten und Gemeinden.
Die untere Bauaufsichtsbehörde wird bei Brandschauen erst dann beteiligt, wenn eine Beseitigung der in den Brandschauberichten aufgelisteten Mängelpunkte auch bei einer Nachkontrolle nicht festgestellt werden konnte. Die Bauaufsichtsbehörde hat dann im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden ordnungsbehördlichen Mitteln auf eine Mängelbeseitigung zu drängen.
Vorbeugender Brandschutz
Die materiellen Vorgaben für den vorbeugenden Brandschutz finden sich in der Landesbauordnung und in den Sonderbauvorschriften. Ziele des vorbeugenden Brandschutzes sind: Verhinderung von Brandentstehung, Vorbeugung gegen Feuer-/ Rauchausbreitung, Gewährleistung der Rettung von betroffenen Personen/ Tieren und das Schaffen der Voraussetzungen für eine wirksame Brandbekämpfung.
Für eine Beratung steht Ihnen unsere Brandschutzdienststelle gerne zur Verfügung.
Formulare
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Ansprechpunkt
Ansprechpersonen
Brandschutz für das Gebiet der Stadt Emsdetten und der Gemeinde Saerbeck
Brandschutzdienststelle Kreis Steinfurt
Alexander Schilkowski
Kreishaus Tecklenburg
Zimmer 335 (1. OG)
Telefon: 0 25 51 / 69 33 59
Telefax: 0 25 51 / 6 99 33 59
René Zurkuhl
Kreishaus Steinfurt
Zimmer A636 (6. Etage)
Telefon: 0 25 51 / 69 26 35
Telefax: 0 25 51 / 6 99 26 35
E-Mail: brandschutzdienststelle@kreis-steinfurt.de
Brandschutz für die Stadt Ochtrup und die Gemeinden Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde und Wettringen
Brandschutzdienststelle Rheine
Feuerwehr Rheine/Stadt Rheine
Markus Preckeler
Frankenburgstraße 2
48431 Rheine
Telefon: 0 59 71 / 9 14 62 20
E-Mail: brandschutzdienststelle@feuerwehr-rheine.de
Brandschutz für die Städte Hörstel, Lengerich und Tecklenburg und die Gemeinden Hopsten, Ladbergen, Lotte, Lienen, Mettingen, Recke und Westerkappeln
Brandschutzdienststelle Ibbenbüren
Stadt Ibbenbüren
Fachdienst 37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Jörg Wallochny
Niedersachsenring 90
49477 Ibbenbüren
Telefon: 0 54 51 / 94 29-11
E-Mail: BSD@feuerwehr-ibbenbueren.de