Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist neben der Verwaltung der zweite Teil des Jugendamtes. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages an, also Menschen aus den Reihen der gewählten Politikerinnen und Politiker. Sie kommen aus allen im Kreistag vertretenen Parteien, aber abstimmen dürfen nur die, die aus einer Fraktion kommen. Um eine Fraktion zu bilden, muss eine Partei mindestens drei Mitglieder im Kreistag haben. Eine Partei, die weniger Mitglieder im Kreistag hat, kann nur eine Gruppe bilden. Eine Fraktion hat mehr Rechte als eine Gruppe. Zum Beispiel das Stimmrecht in den Ausschüssen.
Es kann auch sein, dass nicht nur gewählte Politikerinnen und Politiker im Ausschuss sind, sondern durch die Fraktionen ausgesuchte andere Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Das heißt, es handelt sich meistens um Menschen, die beruflich Kinder und Jugendliche beraten, unterstützen, ausbilden oder betreuen oder das früher getan haben.
Dazu kommen Vertreterinnen und Vertreter, die von den anerkannten Freien Trägern der Jugendhilfe (zum Beispiel von Beratungsstellen) und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden. Aus den vorgeschlagenen Personen darf der Kreistag dann die Stimmberechtigten auswählen. Dabei sind die Jugendverbände angemessen zu berücksichtigen, das heißt sie müssen genügend Stimmen bekommen. Die Verteilung sieht dann so aus: auf den Kreistag entfallen 3/5 der Stimmen, auf die Vertreter der freien Träger 2/5 der Stimmen.
Insgesamt dürfen im Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinfurt 15 Personen an Abstimmungen teilnehmen, neun davon kommen aus der Politik oder sind von der Politik direkt ausgewählt, sechs sind aus der Jugendhilfe und den Jugendverbänden.
Darüber hinaus kann der Ausschuss weitere Mitglieder haben. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinfurt hat zehn, aus unterschiedlichen Bereichen. Sie sind ebenfalls genau deshalb ausgewählt, weil sie beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben und aus verschiedenen Blickwinkeln deren Situation und kennen und deshalb auch ein Stück beurteilen können. Und wie gesagt: auch viele von den Mitgliedern der Parteien haben oder hatten beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Das ist gut. Aber sie sind selbst eben keine Jugendlichen mehr.
Wer genau sitzt im Jugendhilfeausschuss? Alle Mitglieder findet ihr hier:
SessionNet | Jugendhilfeausschuss (krz.de)
Dazu kommen Mitglieder aus der Verwaltung des Kreises und des Kreisjugendamtes, die aber nicht mit abstimmen dürfen. Insgesamt sind es etwa 30 Personen.
Das Verhältnis von Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss
Die Verwaltung kümmert sich um die „laufenden Geschäfte“, also alles das, was die Menschen täglich brauchen und nachfragen: Kindergartenplätze und Elterngeld und Unterhaltsvorschuss für diejenigen, die Kinder allein erziehen und für die der andere Elternteil Unterhalt zahlen müsste, aber das nicht kann; Urkunden, die die Vaterschaft bescheinigen, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit in Jugendtreffs, in Vereinen und Verbänden. Und Hilfe für Familien, die nicht allein zurechtkommen oder für Jugendliche, die etwas angestellt haben.
Für Aufträge, die das Jugendamt auf andere überträgt (zum Beispiel die vielen Beratungsangebote für junge Menschen, Eltern und Familien), für zusätzliche Maßnahmen und neue Projekte sowie für alles, was Geld kostet, hat der Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht. Die Verwaltung legt dem Jugendhilfeausschuss deshalb alles zur Genehmigung vor. Sie beschreibt dem Ausschuss, was sie tun möchte, sie erklärt die Gründe dafür und sie sagt, was das schätzungsweise kosten wird.
Das gibt es sonst nirgendwo. Das Jugendamt ist also zwar zum einen eine Behörde, aber es gibt eine verantwortliche Beteiligung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachkräften der Jugendhilfe. Und ganz wichtig: die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der Jugendamtsverwaltung. Nur was der Jugendhilfeausschuss dann beschließt, darf die Verwaltung dann auch tun.
Der Jugendhilfeausschuss lebt also von Beteiligung und im Jugendamt ist Beteiligung gewollt!