MITREDEN, MITWIRKEN, MITGESTALTENJUGEND TRIFFT KREISPOLITIK 2023: DER JUGENDHILFEAUSSCHUSS KOMMT ZU EUCHAm Mittwoch, den 14. September von 16 Uhr bis 17 Uhr möchte der
Ausschuss direkt von euch hören, was euch bewegt, was eure Ideen sind, wie man
die Situation für Kinder, Jugendliche und Familien verbessern kann und welche
Fragen ihr dazu habt. Denn das genau ist die Aufgabe eines
Jugendhilfeausschusses und eines Jugendamtes: das Leben für Kinder, Jugendliche
und Familien zu verbessern und zu erleichtern.
Dazu seid ihr eingeladen in das Jugendzentrum OT St.
Nikomedes nach Steinfurt-Borghorst. Anschließend findet die ganz normale
Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Wenn ihr wollt, könnt ihr zuschauen.
Die Sitzung ist öffentlich, Zuschauerinnen und Zuschauer sind herzlich
willkommen.
Ein bisschen weiter unten könnt ihr lesen, was vor einigen
Monaten schon von Jugendlichen angesprochen wurde. Vielleicht möchtet ihr dazu
auch etwas sagen. Oder ihr habt ein ganz anderes Thema. Und ganz unten unter den Karten könnt ihr lesen, wie ein
Jugendhilfeausschuss gebildet wird und wie er arbeitet. Und dass ihr das Recht habt, euch zu beteiligen!
Aber noch wichtiger ist für euch zu wissen, dass das Jugendamt und der
Jugendhilfeausschuss sich über eure Beteiligung freuen. Zu wenig Beteiligung
durch euch ist sehr schade, zu viel Beteiligung geht gar nicht! Solltet ihr Lust haben
dabei zu sein, meldet euch gerne über das Kontaktformular an. Wir freuen uns auf
euch!
JUGEND TRIFFT KREISPOLITIK – DARUM GEHT‘S
Viele junge Menschen haben den
Eindruck, Politik werde ganz weit weg von ihnen gemacht und Politikerinnen und
Politiker interessierten sich nicht für junge Menschen und deren Meinungen. Aber so einfach stimmt das nicht und
einige von euch (hoffentlich sogar die meisten!) wissen bereits, dass es in
jedem Ort sogar einen politischen Ausschuss gibt, der sich ganz ausdrücklich
mit den Angelegenheiten junger Menschen befasst! Nicht nur, aber auch! Und ihr
könnt eure Themen, Wünsche und Ideen auch in den Gemeinde- oder Stadtrat bringen. Dort sind Fragestunden möglich. Mindestens für alle ab 14 Jahren. Auch der Kreis Steinfurt hat so einen
Ausschuss, den Jugendhilfeausschuss.
Am 15.11.2022 hatte der Jugendhilfeausschuss
Kinder und Jugendliche aus dem Kreisjugendamtsbezirk zum Austausch über deren
Themen, Ideen und Anregungen in das Kreishaus eingeladen.
Einige sind der Einladung
gefolgt und besprachen mit Mitgliedern des Ausschusses die folgenden Themen:
Umwelt und Klima: Anzahl und
Platzierung von Mülleimern im öffentlichen Raum, Digitalisierung an Schulen vom
Internetausbau bis zum Whiteboard, auch zur Reduzierung des Papierverbrauchs
Mobilität: Dichte des
ÖPNV-Netzes, Frequenz des Linienverkehrs, Beleuchtung der Verkehrswege
Freizeit: Verfügbarkeit und
Bandbreite von Freizeitangeboten Mitgestaltung: Ausbau
bestehender und Entwicklung weiterer Beteiligungsformate, Häufigkeit der
Durchführung
JUGEND TRIFFT KREISPOLITIK: DAS IST DER
KREISJUGENDAMTSBEZIRKDas ist der KREIS Steinfurt 
Und das ist der Kreisjugendamtsbezirk: 
Die Stadt Rheine hat ein eigenes Jugendamt. Und damit auch einen eigenen Jugendhilfeausschuss. Gleiches gilt für Ibbenbüren, Emsdetten und Greven.
Jugend trifft Kreispolitik: Das ist der Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist neben der Verwaltung der zweite Teil des Jugendamtes. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages an, also Menschen aus den Reihen der gewählten Politikerinnen und Politiker. Sie kommen aus allen im Kreistag vertretenen Parteien, aber abstimmen dürfen nur die, die aus einer Fraktion kommen. Um eine Fraktion zu bilden, muss eine Partei mindestens drei Mitglieder im Kreistag haben. Eine Partei, die weniger Mitglieder im Kreistag hat, kann nur eine Gruppe bilden. Eine Fraktion hat mehr Rechte als eine Gruppe. Zum Beispiel das Stimmrecht in den Ausschüssen. Es kann auch sein, dass nicht nur gewählte Politikerinnen und Politiker im Ausschuss sind, sondern durch die Fraktionen ausgesuchte andere Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Das heißt, es handelt sich meistens um Menschen, die beruflich Kinder und Jugendliche beraten, unterstützen, ausbilden oder betreuen oder das früher getan haben. Dazu kommen Vertreterinnen und Vertreter, die von den anerkannten Freien Trägern der Jugendhilfe (zum Beispiel von Beratungsstellen) und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden. Aus den vorgeschlagenen Personen darf der Kreistag dann die Stimmberechtigten auswählen. Dabei sind die Jugendverbände angemessen zu berücksichtigen, das heißt sie müssen genügend Stimmen bekommen. Die Verteilung sieht dann so aus: auf den Kreistag entfallen 3/5 der Stimmen, auf die Vertreter der freien Träger 2/5 der Stimmen. Insgesamt dürfen im Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinfurt 15 Personen an Abstimmungen teilnehmen, neun davon kommen aus der Politik oder sind von der Politik direkt ausgewählt, sechs sind aus der Jugendhilfe und den Jugendverbänden. Darüber hinaus kann der Ausschuss weitere Mitglieder haben. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinfurt hat zehn, aus unterschiedlichen Bereichen. Sie sind ebenfalls genau deshalb ausgewählt, weil sie beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben und aus verschiedenen Blickwinkeln deren Situation und kennen und deshalb auch ein Stück beurteilen können. Und wie gesagt: auch viele von den Mitgliedern der Parteien haben oder hatten beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Das ist gut. Aber sie sind selbst eben keine Jugendlichen mehr. Wer genau sitzt im Jugendhilfeausschuss? Alle Mitglieder findet ihr hier: SessionNet | Jugendhilfeausschuss (krz.de) Dazu kommen Mitglieder aus der Verwaltung des Kreises und des Kreisjugendamtes, die aber nicht mit abstimmen dürfen. Insgesamt sind es etwa 30 Personen. Das Verhältnis von Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss Die Verwaltung kümmert sich um die „laufenden Geschäfte“, also alles das, was die Menschen täglich brauchen und nachfragen: Kindergartenplätze und Elterngeld und Unterhaltsvorschuss für diejenigen, die Kinder allein erziehen und für die der andere Elternteil Unterhalt zahlen müsste, aber das nicht kann; Urkunden, die die Vaterschaft bescheinigen, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit in Jugendtreffs, in Vereinen und Verbänden. Und Hilfe für Familien, die nicht allein zurechtkommen oder für Jugendliche, die etwas angestellt haben. Für Aufträge, die das Jugendamt auf andere überträgt (zum Beispiel die vielen Beratungsangebote für junge Menschen, Eltern und Familien), für zusätzliche Maßnahmen und neue Projekte sowie für alles, was Geld kostet, hat der Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht. Die Verwaltung legt dem Jugendhilfeausschuss deshalb alles zur Genehmigung vor. Sie beschreibt dem Ausschuss, was sie tun möchte, sie erklärt die Gründe dafür und sie sagt, was das schätzungsweise kosten wird. Das gibt es sonst nirgendwo. Das Jugendamt ist also zwar zum einen eine Behörde, aber es gibt eine verantwortliche Beteiligung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachkräften der Jugendhilfe. Und ganz wichtig: die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der Jugendamtsverwaltung. Nur was der Jugendhilfeausschuss dann beschließt, darf die Verwaltung dann auch tun. Der Jugendhilfeausschuss lebt also von Beteiligung und im Jugendamt ist Beteiligung gewollt! Beteiligung von Kinder und Jugendlichen in der Jugendhilfe WICHTIG: euch zu beteiligen und vom Jugendamt und vom Jugendhilfeausschuss beteiligt zu werden ist euer RECHT! Es gibt zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Bestimmungen in den Kinderrechten der Vereinten Nationen. Und: Für alle Angelegenheiten, die das Aufwachsen von jungen Menschen betreffen, gibt es in Deutschland sogar ein eigenes, nämlich das achte Gesetzbuch. Und da steht Folgendes drin: § 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen. (2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. (3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. § 36 des Ersten Buches bleibt unberührt. Die Beratung kann auch durch einen Träger der freien Jugendhilfe erbracht werden; § 36a Absatz 2 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend. (4) Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen nach diesem Buch erfolgen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form. Das heißt: 1) Das Jugendamt muss euch beteiligen, sobald ihr verstehen könnt, worum es geht! 2) Ihr könnt euch dann jederzeit an das Jugendamt wenden! 3) Das Jugendamt muss euch dann beraten, wenn ihr das möchtet! 4) Das Jugendamt muss dann alles dafür tun, damit ihr alles genau versteht! |