Eingriffe in Natur und Landschaft - Grünlandumwandlung

Viele Vorhaben sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Solche Eingriffe können z. B. die Tier- und Pflanzenwelt, den Boden, den Wasserhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen. Deshalb wird die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt eingeschaltet, die zunächst prüft, ob der Eingriff vermeidbar ist. Andernfalls sorgt sie dafür, dass die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft möglichst gering bleiben. Dazu kann auch ein ökologischer Ausgleich oder Ersatz notwendig sein (sogenannte Eingriffs-Ausgleichs-Regelung). Die Naturschutzstiftung des Kreises unterstützt bei der Umsetzung derartiger Maßnahmen. Eine fehlende Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann im Bereich der Landwirtschaft auch Auswirkungen auf die Prämienzahlung der EU haben (Konditionalität, ehem. Cross Compliance).

Bei allen Eingriffen ist neben der Eingriffsregelung auch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die europarechtlich geschützten Arten vorzunehmen.

Im Folgenden finden Sie  Beispiele verschiedener Vorhaben, die in der Regel einen Eingriff darstellen:

    • Bauleitplanung, Flächennutzungs- und Bebauungsplan
    • Bauen im Außenbereich
    • Straßen-, Wege- und Schienenbau
    • Teich- und Gewässerausbauten
    • Leitungsbau
    • Abgrabungen von Bodenschätzen
    • Umwandlung von Wald
    • Beseitigung von Gehölzen (Alleen, Baumreihen, WallheckenHecken, Streuobstwiesen)
    • Anlage von Weihnachtsbaumkulturen 

    Weitere Informationen zur  gesetzlichen Eingriffsregelung, können Sie dem § 30 Landesnaturschutzgesetz NRW oder dem  § 14 Bundesnaturschutzgesetz entnehmen. Um eine persönliche Rücksprache mit ihrem Ansprechpartner zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, einen Termin zu vereinbaren.


    Ihre Ansprechpartner ergeben sich aus den nachfolgenden Städten und Gemeinden:

    Emsdetten, Lengerich,
    Rheine, Saerbeck
    Ilona Bertling
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 49
    E-Mail: ilona.bertling@kreis-steinfurt.de 
    TecklenburgLara Blome
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 63
    E-Mail: lara.blome@kreis-steinfurt.de
    Ibbenbüren, Lotte, 
    Westerkappeln
    Petra Große Erdmann
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 25
    E-Mail: petra.grosse.erdmann@kreis-steinfurt.de
    Greven, Ladbergen,
    Lienen
    Ulla Holwitt
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 22
    E-Mail: ulla.holwitt@kreis-steinfurt.de
    Hörstel
    Thomas Niehoff
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 48
    E-Mail: thomas.niehoff@kreis-steinfurt.de
    Metelen, Ochtrup,
    Neuenkirchen, Wettringen 
    Delia Pörtner
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 24
    E-Mail: delia.poertner@kreis-steinfurt.de
    Hopsten,Mettingen,
    Recke

    Hanna Schmitz
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 18
    E-mail: hanna.schmitz@kreis-steinfurt.de
    Horstmar, Steinfurt
    Julia Schultealbert
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 27
    E-Mail: julia.schultealbert@kreis-steinfurt.de
    Altenberge, Laer,
    Nordwalde
    Lena Moritz
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 42
    E-mail:  lena.moritz@kreis-steinfurt.de

    Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie unter:

    Formulare, Vordrucke, Merkblätter


    Datenabfragen

    Datenabfragen für Bauvorhaben können unter dem Betreff „Vorhabenträger – Vorhaben – Geodatenabfrage“ an folgende Ansprechperson als Shape-Datei (Zip-Format) gerichtet werden:

    Kathleen Witthake
    E-mail: kathleen.witthake@kreis-steinfurt.de



    Umwandlung von Dauergrünland

    Die Umwandlung von Dauergrünland erfordert im Regelfall drei Genehmigungen, die einzeln zu beantragen sind. Hierbei handelt es sich um eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zuständig: Untere Naturschutzbehörde), eine wasserrechtliche Erlaubnis (zuständig: Untere Wasserbehörde) und eine förderrechtliche Erlaubnis (zuständig: Landwirtschaftskammer). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Umwandlung von Dauergrünland (PDF, 301 KB). 

    Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung können Sie dieses Antragsformular verwenden: 

    Wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:

    Werner Oelgeklaus
    Telefon: 0 25 51 / 69 14 29
    E-mail: werner.oelgeklaus@kreis-steinfurt.de

    Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie unter:

    Formulare, Vordrucke, Merkblätter

     

    Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.