Eingriffe in Natur und Landschaft - Grünlandumwandlung
Viele Vorhaben sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Solche Eingriffe können z. B. die Tier- und Pflanzenwelt, den Boden, den Wasserhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen. Deshalb wird die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt eingeschaltet, die zunächst prüft, ob der Eingriff vermeidbar ist. Andernfalls sorgt sie dafür, dass die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft möglichst gering bleiben. Dazu kann auch ein ökologischer Ausgleich oder Ersatz notwendig sein (sogenannte Eingriffs-Ausgleichs-Regelung). Die Naturschutzstiftung des Kreises unterstützt bei der Umsetzung derartiger Maßnahmen. Eine fehlende Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann im Bereich der Landwirtschaft auch Auswirkungen auf die Prämienzahlung der EU haben (Konditionalität, ehem. Cross Compliance).
Bei allen Eingriffen ist neben der Eingriffsregelung auch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die europarechtlich geschützten Arten vorzunehmen.
Im Folgenden finden Sie Beispiele verschiedener Vorhaben, die in der Regel einen Eingriff darstellen:
- Bauleitplanung, Flächennutzungs- und Bebauungsplan
- Bauen im Außenbereich
- Straßen-, Wege- und Schienenbau
- Teich- und Gewässerausbauten
- Leitungsbau
- Abgrabungen von Bodenschätzen
- Umwandlung von Wald
- Beseitigung von Gehölzen (Alleen, Baumreihen, Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen)
- Anlage von Weihnachtsbaumkulturen
Weitere Informationen zur gesetzlichen Eingriffsregelung, können Sie dem § 30 Landesnaturschutzgesetz NRW oder dem § 14 Bundesnaturschutzgesetz entnehmen. Um eine persönliche Rücksprache mit ihrem Ansprechpartner zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, einen Termin zu vereinbaren.
Ihre Ansprechpartner ergeben sich aus den nachfolgenden Städten und Gemeinden:
Emsdetten, Lengerich, Rheine, Saerbeck | Ilona Bertling Telefon: 0 25 51 / 69 14 49 E-Mail: ilona.bertling@kreis-steinfurt.de |
Tecklenburg | Lara Blome Telefon: 0 25 51 / 69 14 63 E-Mail: lara.blome@kreis-steinfurt.de |
Ibbenbüren, Lotte, Westerkappeln | Petra Große Erdmann Telefon: 0 25 51 / 69 14 25 E-Mail: petra.grosse.erdmann@kreis-steinfurt.de |
Greven, Ladbergen, Lienen | Ulla Holwitt Telefon: 0 25 51 / 69 14 22 E-Mail: ulla.holwitt@kreis-steinfurt.de |
Hörstel | Thomas Niehoff Telefon: 0 25 51 / 69 14 48 E-Mail: thomas.niehoff@kreis-steinfurt.de |
Metelen, Ochtrup, Neuenkirchen, Wettringen | Delia Pörtner Telefon: 0 25 51 / 69 14 24 E-Mail: delia.poertner@kreis-steinfurt.de |
Hopsten,Mettingen, Recke | Hanna Schmitz Telefon: 0 25 51 / 69 14 18 E-mail: hanna.schmitz@kreis-steinfurt.de |
Horstmar, Steinfurt | Julia Schultealbert Telefon: 0 25 51 / 69 14 27 E-Mail: julia.schultealbert@kreis-steinfurt.de |
Altenberge, Laer, Nordwalde | Lena Moritz Telefon: 0 25 51 / 69 14 42 E-mail: lena.moritz@kreis-steinfurt.de |
Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie unter:
Formulare, Vordrucke, Merkblätter
Datenabfragen
Datenabfragen für Bauvorhaben können unter dem Betreff „Vorhabenträger – Vorhaben – Geodatenabfrage“ an folgende Ansprechperson als Shape-Datei (Zip-Format) gerichtet werden:
Kathleen Witthake | E-mail: kathleen.witthake@kreis-steinfurt.de |
Umwandlung von Dauergrünland
Die Umwandlung von Dauergrünland erfordert im Regelfall drei Genehmigungen, die einzeln zu beantragen sind. Hierbei handelt es sich um eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zuständig: Untere Naturschutzbehörde), eine wasserrechtliche Erlaubnis (zuständig: Untere Wasserbehörde) und eine förderrechtliche Erlaubnis (zuständig: Landwirtschaftskammer). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Umwandlung von Dauergrünland (PDF, 301 KB).
Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung können Sie dieses Antragsformular verwenden:
Wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:
Werner Oelgeklaus | Telefon: 0 25 51 / 69 14 29 E-mail: werner.oelgeklaus@kreis-steinfurt.de |
Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie unter: