Gewerblicher Umgang mit Tieren
Tiertransporte
Für den gewerblichen Transport von Tieren ist eine Erlaubnis erforderlich.
Sie wird nur erteilt, wenn die erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten nachgewiesen werden.
Gewerbliche Tiertransporte werden beispielsweise von Viehhändlern mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt. In diesem Fall wird die Erlaubnis im Rahmen der Zulassung der Viehhandlung erteilt.
Aber auch
Spediteure, die Vieh im Auftrag von Händlern transportieren, gelten als gewerbliche
Tiertransporteure. Die Fahrer müssen über Sachkunde im Transport von Tieren verfügen und diese durch eine Sachkundebescheinigung nachweisen.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag ausgestellt, wenn die Sachkunde durch erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang sowie durch eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen wurde. Anträge hierfür können über das Wirtschaftsserviceportal NRW
gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Schlachtungen
Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Für das Schlachten, Ruhigstellen und Betäuben von landwirtschaftlichen Nutztieren im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die auf Antrag ausgestellt werden kann.
Rechtsgrundlage:
Tierzucht
Wer Tiere - mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Nutztieren - gewerbsmäßig züchten möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz . Auch hobbymäßig betriebene Tierzuchten können unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnispflichtig sein.
Vordrucke sind weiter unter im Menüpunkt "Formulare" zu finden.
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz kann auch im Wirtschaftsserviceportal NRW gestellt werden:
https://service.wirtschaft.nrw
Dort finden Sie weitere nützliche Informationen und haben die Möglichkeit, den Antrag direkt online einzureichen.
Tierhandel
Der gewerbsmäßige Handel mit Tieren ist ohne Erlaubnis verboten.
Vordrucke sind weiter unter im Menüpunkt "Formulare" zu finden.
Formulare
- Antrag Vorlaufattest für innergemeinschaftlichen Handel mit Schweinen
- Bestandsregister Rinder
- Bestandsregister Schafe und Ziegen
- Bestandsregister Schweine
- Merkblatt Freilandhaltung Pferde
- Merkblatt Freilandhaltung Rinder
- Merkblatt Freilandhaltung Schafe
- Merkblätter/Vordrucke Geflügelhaltung
- DGV Haltungsempfehlung von Schafen und Ziege
Ausstellungen
- Merkblatt für Geflügelausstellungen und -märkte
- Eigenerklärung - Tierhaltererklärung für Geflügelausstellung und -märkte
- Anzeige einer Tierveranstaltung
zusätzliche informationen
- Nutztierhaltung - artgerechte Tierhaltung - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL)
- Gutachten und Leitlinien für Tiertransport/-haltung vom BMEL
- Landwirtschaftskammer NRW
Ansprechperson | |
Dr. Georg Friemel-Brüggemann Tel.: 02551 69-2926 | Amtlicher Tierarzt für den Bereich " Haus- und Heimtiere" |
Dr. Julia Fischer Tel.: 02551 69-2932 | Amtliche Tierärztin für den Bereich "Landwirtschaft" |