Gewerblicher Umgang mit Tieren
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Leistungsbeschreibung
Tiertransporte
Für den gewerblichen Transport von Tieren ist eine Erlaubnis erforderlich. Sie wird nur erteilt, wenn die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen wurden. Gewerbliche Tiertransporte führen beispielsweise Viehhändler mit eigenen Fahrzeugen durch. Diesen wird die Erlaubnis im Rahmen der Zulassung der Viehhandlung erteilt. Aber auch Spediteure, die Vieh im Auftrag von Händlern transportieren, sind gewerbliche Tiertransporteure. Die Fahrer müssen sachkundig im Transport von Tieren sein und dieses durch eine Sachkundebescheinigung nachweisen. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag ausgestellt, wenn die Sachkunde durch erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang erworben wurde und durch eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen worden ist.
Anträge hierzu können über das Wirtschaftsserviceportal NRW gestellt werden.
Schlachtungen
Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Für das Schlachten, Ruhigstellen und Betäuben von landwirtschaftlichen Nutztieren im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die auf Antrag ausgestellt werden kann.
Tierzucht
Wer Tiere - ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere - gewerbsmäßig züchten will, benötigt hierzu eine Erlaubnis. Auch hobbymäßig betriebene Tierzuchten können unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnispflichtig sein.
Tierhandel
Der gewerbsmäßige Handel mit Tieren ist ohne Erlaubnis verboten.
Weitere Informationen
- Nutztierhaltung - artgerechte Tierhaltung - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL)
- Gutachten und Leitlinien für Tiertransport/-haltung vom BMEL
Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport (Konsolidierte Fassung)
- Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutzschlacht-Verordnung - TierSchlV
Anträge / Formulare
Tiertransporte
Tierhandel
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TschG
- Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
- Antrag Vorlaufattest für innergemeinschaftlichen Handel mit Schweinen
- Anzeige einer Tierveranstaltung
- Bestandsregister Rinder
- Bestandsregister Schafe und Ziegen
- Bestandsregister Schweine
- Merkblatt Freilandhaltung Pferde
- Merkblatt Freilandhaltung Rinder
- Merkblatt Freilandhaltung Schafe
- Merkblatt für Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
- Merkblatt Geflügelhaltung
Auch kann der Antrag auf § 11 Tierschutzgesetz im Wirtschaftsserviceportal NRW gestellt werden:
https://service.wirtschaft.nrw - hier finden Sie weitere nützliche Informationen und können den Antrag direkt online stellen.