Datenschutzbeauftragter

Gemäß § 32 a des Datenschutzgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen haben öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Seine Aufgabe ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).

Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen enthält die allgemeinen Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen. Ein wesentlicher Grundsatz ist dabei, dass sich die Verarbeitung auf den erforderlichen Umfang beschränken muss und dass Daten grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, für die sie erhoben wurden. Wesentlich ist auch das Recht der oder des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung.

Speziell für Schulen enthält das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen im § 120 bis § 122 und die beiden Verordnungen VO-DV I und VO-DV II die umfassenden Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Schulen.

Zu Datenschutzbeauftragten wurden Herr Nils Berkenheide und Herr Patrick Eisenack bestellt, die beide als Lehrer an der Euregio Gesamtschule Rheine, Ludwigstraße 37, 48429 Rheine, tätig sind,

Für Fragen rund um das Thema Datenschutz im Schulbereich stehen Herr Berkenheide und Herr Eisenack als behördliche Datenschutzbeauftragte für Schulen des Kreises Steinfurt zur Verfügung.

Herr Berkenheide und Herr Eisenack sind folgendermaßen zu erreichen:

per Mail: datenschutz.st1@bdsb.nrw.schule (Herr Berkenheide) oder datenschutz.st2@bdsb.nrw.schule (Herr Eisenack) oder

mobil: 01 51 / 56 75 19 14 (Herr Berkenheide)

Zögern Sie nicht, sich im Bedarfsfall mit einem der beiden Datenschutzbeauftragten in Verbindung zu setzen.


Initiative Datenschutz im Regierungsbezirk Münster

Die Bezirksregierung Münster hat die "Initiative Datenschutz an Schulen" initiiert, da alle Datenverarbeitungsprozesse an Schulen in NRW auf denselben Rechtsgrundlagen basieren.

Im Kern geht es darum, abgestimmte Informationen, verbindliche Dokumentationen und einheitliche Prozesse im Kontext von Datenschutz und Datensicherheit in den Schulen im Regierungsbezirk Münster zu implementieren und somit vor allem die Schulen zu entlasten.

Eine ausführliche Beschreibung der Initiative und alle Dokumente finden Sie auch online unter Bezirksregierung Münster - Initiative Datenschutz an Schulen (bezreg-muenster.de).

Für einen ersten Überblick empfiehlt es sich, sich zunächst mit dem "Konzept Initiative Datenschutz an Schulen" zu befassen (zum Öffnen der Datei bitte auf den Link klicken).

Im Anschluss sind folgende vier Handreichungen sehr hilfreich:

Weitere hilfreiche Dokumente finden Sie hier:

 

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