Vormundschaften und Pflegschaften

Vormundschaft und Pflegschaft

Leistungsbeschreibung

Wenn Eltern oder Elternteile aufgrund persönlicher oder familiärer Probleme die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr selbst tragen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger. Zum Vormund kann eine Privatperson, ein Berufsvormund, ein Verein oder die Vormundschaft der Städte oder Kreise bestellt werden. Der Vormund hat dann das Recht und die Pflicht, das Kind oder den Jugendlichen zu beraten, zu unterstützen und wie Eltern Entscheidungen zu seinem Wohl zu treffen.

Bei einer Pflegschaft werden den Eltern durch richterliche Anordnung nur einzelne Aufgabenbereiche der elterlichen Sorge entzogen, z.B. Aufenthalt, Gesundheit, schulische und behördliche Angelegenheiten und das Recht Hilfen zur Erziehung zu beantragen.

Kinder und Jugendliche haben zu ihrem Vormund oder Pfleger regelmäßigen Kontakt und werden an Entscheidungen je nach Reife beteiligt.

An wen muss ich mich wenden?

Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung

NameFunktionZimmer inTelefon
Frau HauenhermSachgebietsleiterinSteinfurt02551 / 69 2311
Frau KonermannVormundschaften, Pflegschaften
Arbeitsgruppenleitung
Tecklenburg02551 7 69 3414
Frau BöhmVormundschaften, PflegschaftenTecklenburg02551 / 69 3419
Frau GottwaldVormundschaften, PflegschaftenTecklenburg02551 / 69 3418
Frau GribnitzVormundschaften, PflegschaftenTecklenburg02551 / 69 3484
Frau Lumbela-BüscherVormundschaften, PflegschaftenTecklenburg02551 / 69 3420
Herr ChristenhuszVormundschaften, PflegschaftenSteinfurt02551 / 69 2353
Frau HövelerVormundschaften, PflegschaftenSteinfurt02551 / 69 2351
Frau MeyeringVormundschaften, PflegschaftenSteinfurt02551 / 69 2350

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2023. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2023


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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