Gemeinsame Anlaufstelle
Die gemeinsame
Anlaufstelle ist eine neue, ämterübergreifende „Arbeitsgruppe“, die für
die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung zuständig ist. Sie
besteht aus Fachkräften des Jugendamtes und des Amtes für Soziales und Pflege.
In Kürze finden Sie auf dieser Seite ausführliche Informationen zur Eingliederungshilfe.
In der Zwischenzeit können Sie sich auf den Seiten des Jugendamtes und des Amtes für Soziales und Pflege informieren.