Kreistag
Das oberste Entscheidungsorgan des Kreises ist der Kreistag. Seine Mitglieder (Kreistagsabgeordnete) werden von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden direkt gewählt.
Als besonderes Organ des Kreises spielt der Kreisausschuss eine wichtige Rolle. Er hat eigene Entscheidungsbefugnisse und ist zuständig, sofern es sich nicht um eine Angelegenheit des Kreistages oder des Landrates handelt. Zudem bereitet der Kreisausschuss die Beschlüsse des Kreistages vor.
Die übrigen Ausschüsse und sonstigen politischen Gremien sind jeweils für einen bestimmten Aufgabenbereich zuständig, zum Beispiel: Soziales, Gesundheit, Jugendhilfe, Umweltschutz, Planung, Kultur, Schule, Sport oder Verkehr.
Sie
tagen wie der Kreistag und Kreisausschuss in der Regel öffentlich und
erarbeiten die Entscheidungsgrundlagen für den Kreistag und den Kreisausschuss.
Eine Übersicht über die vom Kreistag für die XVII. Wahlperiode gebildeten Ausschüsse und sonstigen politischen Gremien finden Sie im Ausschussverzeichnis (PDF-Datei).