Fischerprüfung
Wer in Nordrhein-Westfalen die
Fischerei (auch an Privatgewässern) ausüben möchte, muss Inhaber eines
Fischereischeines sein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigen für
das jeweilige Gewässer (Fischereierlaubnisschein) besitzen.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist, bis auf
wenige im Landesfischereigesetz genannte Ausnahmen, die erfolgreiche
Ablegung der Fischerprüfung. Die Fischerprüfung ist bei der für Ihren
Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde abzulegen (das sind in NRW
die Kreise und kreisfreien Städte). Ausführliche Informationen hierzu
finden Sie in unserem Merkblatt über die Durchführung der
Fischerprüfung.
Sollten Sie Ihr Fischerprüfungszeugnis (und Ihren Fischereischein)
verloren haben, so kann Ihnen eine Zweitschrift des
Fischerprüfungszeugnisses ausgestellt werden. Mit dieser Zweitschrift
können Sie dann einen neuen Fischereischein beantragen.
Fischereischeine sind unter Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erhältlich.
Aktuelle Informationen
Die Fischereibehörde des Kreises Steinfurt hat die Termine für die Fischerprüfungen im Jahr 2024 festgelegt (s. unten).
Voraussetzungen
- Mindestalter von 13 Jahren
Wohnsitz im Kreis Steinfurt
(ggf. Ausnahmegenehmigung der eigentlich zuständigen Unteren Fischereibehörde – nur bei einem Wohnsitz in NRW)- Antragstellung vier Wochen vor Prüfungsbeginn (Antragsformular)
Gebühren
Fischerprüfung | 50,00 € |
Wiederholung der praktischen Prüfung | 30,00 € |
Ausnahmegenehmigung zur Ablegung der Fischerprüfung bei einer anderen Fischereibehörde | 15,00 € |
Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses | 35,00 € |
Termine
21. Februar 2024 (Ausgebucht !!) | Rheine |
11. März 2024 (Ausgebucht !!) | Steinfurt |
10. Juni 2024 (Ausgebucht !!) | Steinfurt |
24. September 2024 (Ausgebucht !!) | Rheine |
11. November 2024 | Steinfurt |
10. Dezember 2024 | Steinfurt |
Anträge auf Zulassung zu diesen Fischerprüfungen sind mindestens
vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Unteren
Fischerei-behörde des Kreises Steinfurt einzureichen.
Bitte beachten Sie:
Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie keine Eingangsbestätigung. Ihre persönliche Einladung zur Fischerprüfung mit allen weiteren Informationen zum Prüfungsort, zur Prüfungszeit und zur Zahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie dann ca. 14 Tage vor der Prüfung.
Die Fischerprüfungen werden ggf. jeweils an zwei aufeinander folgenden Tagen abgenommen, wenn die Zahl der angemeldeten Prüfungsteilnehmer dies erforderlich macht und dies räumlich möglich ist.
Ansprechpartner / Sachbearbeitung
Christiane Ascheberg
Zimmer B683 (6. Stock)
Telefon: 0 25 51 69 22 97
Fax: 0 25 51 69 92 29 8
Email: Jagd-Fischerei@kreis-steinfurt.de
Joachim Ternes
Zimmer B684 (6. Stock)
Telefon: 0 25 51 69 22 98
Fax: 0 25 51 69 92 29 8
E-Mail: Jagd-Fischerei@kreis-steinfurt.de