Fischerprüfung

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei (auch an Privatgewässern) ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeines sein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigen für das jeweilige Gewässer (Fischereierlaubnisschein) besitzen. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist, bis auf wenige im Landesfischereigesetz genannte Ausnahmen, die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Die Fischerprüfung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde abzulegen (das sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte). Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt über die Durchführung der Fischerprüfung.

Sollten Sie Ihr Fischerprüfungszeugnis (und Ihren Fischereischein) verloren haben, so kann Ihnen eine Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses ausgestellt werden. Mit dieser Zweitschrift können Sie dann einen neuen Fischereischein beantragen.

Fischereischeine sind unter Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erhältlich.

Aktuelle Informationen

Die Fischereibehörde des Kreises Steinfurt hat die Termine für die Fischerprüfungen im Jahr 2024 festgelegt (s. unten).

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 13 Jahren
  • Wohnsitz im Kreis Steinfurt
    (ggf. Ausnahmegenehmigung der eigentlich zuständigen Unteren Fischereibehörde – nur bei einem Wohnsitz in NRW)

  • Antragstellung vier Wochen vor Prüfungsbeginn (Antragsformular)

Gebühren

Fischerprüfung                                                                            
               50,00 €
Wiederholung der praktischen Prüfung
               30,00 €
Ausnahmegenehmigung zur Ablegung der Fischerprüfung
bei einer anderen Fischereibehörde
               15,00 €
Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses               35,00 €

Termine

21. Februar 2024
(Ausgebucht !!)                                                                         
Rheine                    
11. März 2024
(Ausgebucht !!)
Steinfurt
10. Juni 2024
Steinfurt
24. September 2024
Rheine
11. November 2024
Steinfurt
10. Dezember 2024
Steinfurt

 

Anträge auf Zulassung zu diesen Fischerprüfungen sind mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Unteren Fischerei-behörde des Kreises Steinfurt einzureichen.

Bitte beachten Sie:

Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie keine Eingangsbestätigung. Ihre persönliche Einladung zur Fischerprüfung mit allen weiteren Informationen zum Prüfungsort, zur Prüfungszeit und zur Zahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie dann ca. 14 Tage vor der Prüfung.

Die Fischerprüfungen werden ggf. jeweils an zwei aufeinander folgenden Tagen abgenommen, wenn die Zahl der angemeldeten Prüfungsteilnehmer dies erforderlich macht und dies räumlich möglich ist.

Ansprechpartner / Sachbearbeitung

Christiane Ascheberg

Zimmer B683 (6. Stock)

Telefon: 0 25 51 69 22 97

Fax: 0 25 51 69 92 29 8

Email: Jagd-Fischerei@kreis-steinfurt.de


Joachim Ternes

Zimmer B684 (6. Stock)

Telefon: 0 25 51 69 22 98

Fax: 0 25 51 69 92 29 8

E-Mail: Jagd-Fischerei@kreis-steinfurt.de


 

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