Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens (§ 54 Schulgesetz NRW) und hat grundsätzlich andere Schwerpunkte als die Vorsorge-untersuchung U9 bei der/dem niedergelassenen Kinder- oder Hausärztin/-arzt.
Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden
Kindertageseinrichtungen, der aufnehmenden Grundschule und den behandelnden
Ärzten/Ärztinnen und Therapeuten/Therapeutinnen des Kindes.
Die Eltern / Sorgeberechtigten der Einschulungskinder, die
Kindertagesstätten und die Grundschulen werden zeitnah über die geplanten
Abläufe informiert.
Ablauf der Schuleingangsuntersuchung
Inhalte der Schuleingangsuntersuchung
Beginn der Schulpflicht / vorzeitige Einschulung
Zurückstellung vom Schulbesuch / erhöhter individueller Förderbedarf / Förderschulen
Gesetzliche Grundlagen
Eltern-Kompass
Kleiner Ratgeber - Übergewicht und Adipositas im Kindesalter
Kontakt
Telefon: 02551 / 69-2800
E-Mail: schuleingangsuntersuchung@kreis-steinfurt.de
