Denkmalförderung
"Kleindenkmale erhalten" Förderprogramm des Kreises
Ein Förderprogramm des Kreises Steinfurt
für Wegekreuze, Bildstöcke, Kapellen, Grenzsteine und Brunnen
Förderprogramm "Kleindenkmale erhalten"
Die münsterländische Parklandschaft ist geprägt von oftmals am Wegesrand gelegenen, kulturhistorisch wertvollen Kleindenkmalen. Dabei handelt es sich überwiegend um Wegekreuze, Bildstöcke und kleinere Kapellen, die als ein bedeutendes kulturhistorisches Erbe von einer jahrhundertealten christlichen Kultur zeugen. Aber auch Grenzsteine und kleinere Brunnenanlagen zählen zu den landschaftsprägenden Kulturmonumenten.
Viele dieser Objekte sind in einem schlechten baulichen Zustand. der Kreis Steinfurt hat sich daher zum Ziel gesetzt, sie als Zeitzeugen des kulturellen Erbes zu erhalten und als bedeutende Zeugnisse der kulturhistorischen Entwicklung zu schützen und in Wert zu setzen. Diese Inwertsetzung kann bei der Vielzahl der Objekte nicht flächendeckend erfolgen. Allein von den über 400 Bildstöcken und Wegekreuzen stehen 285 unter Denkmalschutz.
Mit Hilfe des Förderprogramms soll der Erhalt der Kleindenkmäler durch finanzielle Zuschüsse gesichert werden.
Steuervorteile
Die Erhaltung von Denkmälern kann mit besonderen Kosten verbunden sein, insbesondere wenn spezielle Techniken oder Materialien erforderlich sind, um die denkmalgeschützten Eigenenschaften zu bewahren.
Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es indirekte Förderung durch Steuererleichterungen.
Bei den folgenden Steuerarten sind Regelungen zur Unterstützung der Erhaltung von Denkmälern vorgesehen:
- Einkommensteuer (EStG): erhöhte Abschreibung von Herstellungskosten, Verteilung von Erhaltungsaufwand, Sonderausgabenabzug für selbst genutzte Immobilien
- Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer (ErbStG): Steuerbefreiung zu mindestens 80 Prozent für geschützte Kulturgüter, die keinen Gewinn einbringen
- Grundsteuer (GrStG): Erlass der Grundsteuer, wenn das Grundstück dauerhaft Verluste einbringt (Anträge hierfür sind bei der Gemeinde zu stellen)
- Umsatzsteuer (UStG): Befreiung von der Umsatzsteuer für Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst
Dabei können im Rahmen der Einkommensteuer alle Kosten, die für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung eines Denkmals anfallen, abgesetzt werden. Die Höhe ist abhängig von den steuerlichen Voraussetzungen des jeweiligen Denkmaleigentümers.
Um die Vorteile zu Nutzen, müssen alle geplanten Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Dies stellt sicher, dass die Arbeiten denkmalverträglich ausgeführt werden.
Nach Abschluss der Maßnahmen kann die Untere Denkmalbehörde eine Steuerbescheinigung ausstellen. Die Bescheinigung ist dann beim Finanzamt einzureichen, um Steuervorteile geltend zu machen. Anhand dieser Bescheinigung legt das Finanzamt Höhe und Verteilung der Abschreibungssummen fest.
Für den Antrag auf steuerliche Bescheinigung reichen Sie bei der Unteren Denkmalbehörde folgende Unterlagen ein:
- Antragsformular mit Maßnahmenbeschreibung, sortierte Rechnungsaufstellung.
- nach Bauteilen und Gewerken geordneten Rechnungen im Original (Schlussrechnungen)
Zinsgünstige Darlehen
Die NRW.Bank als auch die KfW Bank (KfW-Programm 151 Energieeffiziente Sanieren oder das Programm 431 Zuschuss für energieeffiziente Sanierung) bieten günstige Darlehen und Förderprogramme für die Sanierung und den Erhalt von Denkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz an. Diese Förderungen unterstützen private Eigentümer, Kommunen oder Unternehmen, die historische Gebäude restaurieren und erhalten möchten.
Die Beantragung erfolgt meist über die Hausbank, die die Förderanträge prüft und bei der Abwicklung hilft.
Fördermittel NRW
Einige Kommunen fördern kleinere Denkmalpflegemaßnahmen privater Eigentümer aus denkmalpflegerischen Pauschalmitteln. Erkundigen Sie sich hierzu bei den jeweiligen Kommunen.
Fördergelder für Denkmalpflegemaßnahmen an Einzelobjekten stehen auch beim Land NRW zur Verfügung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Fördertöpfe gibt es in speziellen Programmen wie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege.