LEADER nimmt Fahrt auf

 

Förderrichtlinie für NRW in Kraft getreten

6,2 Mio. Euro für innovative Projekte im ländlichen Raum -  diese Mittel stehen dem Steinfurter Land und dem Tecklenburger Land zusammen durch den EU-Fördertopf LEADER bis 2023 zur Verfügung. Die Förderung und Umsetzung verschiedenster Maßnahmen ermöglicht die Förderrichtlinie des Landes NRW, die jetzt in Kraft getreten ist. Und die ersten Projekte stehen bereits in den Startlöchern: In Steinfurt soll der vorhandene Skaterpark um Bewegungselemente, die auch für Menschen mit Behinderungen genutzt werden können, erweitert werden. In Metelen liegt der Fokus auf der Weiterqualifizierung und Vernetzung vorhandener Angebote für Jugendliche. Ein Bürgermobil soll die Bewohner Mettingens bei ihren alltäglichen Wegen und Besorgungen unterstützen und in Lotte soll ein Beratungszentrum als Anlaufstelle für Menschen in schwierigen Lebenssituationen entstehen.

LEADER sieht eine 65-Prozent-Förderung vor. Die übrigen 35 Prozent können selbst oder durch Dritte finanziert werden.

Wie geht’s weiter? In den Vorständen der beiden LEADER-Vereine werden in den kommenden Sitzungen die ausgereiften Projektideen zur Beschlussfassung vorgestellt. Die Fördermittelbewilligung obliegt anschließend der Bezirksregierung Münster.

Als feierlicher Start in die neue Förderperiode wird Ende Mai bzw. Anfang Juni in jeder der beiden Regionen eine öffentliche Auftaktveranstaltung stattfinden. Die Termine und Veranstaltungsorte werden bekannt gegeben über die Presse und auf der Homepage unter dem Punkt Veranstaltungen.


Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie zu LEADER auch als Download.


 

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