Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine interne, gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen der Kreisverwaltung. Grundlage der Arbeit ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX). Kernpunkt der Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson der Schwerbehinderten) ist es, die Eingliederung Schwerbehinderter im Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern und den schwerbehinderten Menschen beratend und helfend zur Seite zu stehen und ihre Interessen wirksam zu vertreten. Das Tätigkeitsspektrum ist weit gefächert. Die Schwerbehindertenvertretung hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen beachtet werden. Weiterhin können von der Schwerbehindertenvertretung Maßnahmen bei den zuständigen Stellen beantragt werden, die dazu dienen, die Beschäftigungssituation und die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen zu verbessern. Neben dem Personalrat ist die Schwerbehindertenvertretung ein eigenes Organ innerhalb des Betriebes oder der Dienststelle. So ist die Schwerbehindertenvertretung z.B. beim Bewerbungsverfahren zu beteiligen, sofern sich schwerbehinderte Menschen beworben haben.
Die
Schwerbehindertenvertretung wird alle vier Jahre (zuletzt in 2022; Wahlperiode bis
30.11.2026) von
den schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen der Kreisverwaltung
gewählt.
Bei
Fragen steht Ihnen die Schwerbehindertenvertretung während der üblichen
Dienstzeiten zur Verfügung:
Name | Funktion | |
Thomas Budde Tel. 02551/69-2060 sbv@kreis-steinfurt.de | Vertrauensperson der Schwerbehinderten | |
Jürgen Michler Tel. 02551/69-1024 sbv@kreis-steinfurt.de | 1. Stellvertreter | |
Frau Bußmann Tel. 02551/69-1721 sbv@kreis-steinfurt.de | 2. Stellvertreterin | |
Thomas Künnemann Tel. 02551/69-1441 sbv@kreis-steinfurt.de | 3. Stellvertreter |