Schulbegleitung
Schulbegleitungen als Leistung der Eingliederungshilfe werden eingesetzt, wenn sie geeignet und notwendig sind, dem jungen Menschen mit (drohender) Behinderung den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Grundsätzlich ist es gesetzlicher Auftrag der Schule, Kinder und Jugendliche - auch mit Beeinträchtigungen - individuell zu fördern, sowie Bildung und Erziehung sicherzustellen. Erst wenn die Maßnahmen der Schule ausgeschöpft sind und eine (drohende) Teilhabebeeinträchtigung besteht, kann die Voraussetzung zur Bewilligung einer Schulbegleitung erfüllt sein. Zur Ermittlung einer Teilhabebeeinträchtigung erfolgt eine Hospitation durch die pädagogische Fachkraft der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus werden Berichte der Schule und ggf. eine schulfachliche Stellungnahme eingeholt.
Der Einsatz einer Schulbegleitung kommt an Regel- oder auch Förderschulen in Betracht.