Konditionalität in der Landwirtschaft
Konditionalität (früher Cross-Compliance) in der Landwirtschaft bezeichnet ein System, das die Gewährung von EU-Direktzahlungen mit der Erfüllung bestimmter gesetzlicher Standards und Anforderungen verknüpft. Geregelt wird dies durch die aktuellen Verordnungen der EU, wie zum Beispiel die Verordnung (EU) 2020/2220.
Diese Standards betreffen Bereiche wie Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften, die Sicherstellung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit durch die Einhaltung von Hygienevorschriften und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen durch die Einhaltung von Bodenschutzvorschriften.
Die Einhaltung dieser Standards wird stichprobenartig bei einem bestimmten Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort überprüft.
Bei Verstößen gegen relevante Konditionalität-Anforderungen (früher Cross-Compliance-Anforderungen) können Sanktionen verhängt werden, die zu Kürzungen der Direktzahlungen durch die Zahlstelle der Landwirtschaftskammer führen.
Das Veterinäramt ist zuständig für die Vor-Ort-Kontrollen in folgenden Bereichen:
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Tiergesundheit
- Tierschutz
Die Betriebskontrollen finden in der Regel unangekündigt statt und umfassen u. a.:
- eine Begehung der Betriebsstätte(n)
- die Inaugenscheinnahme der im Betrieb gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere
- die Überprüfung der Unterlagen des aktuellen Tierbestandes
- die Überprüfung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit durch die Überprüfung von Lieferscheinen, Rechnungen, Abgabebelegen oder Abrechnungen
- Überprüfung der Arzneimittelabgabe-/belege und Bestandsbücher
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Formulare
Ansprechperson | |
Bernhard Vollenbröker Tel.: 02551 69-2964 | Veterinärassistent |