Hebammenwesen
Leistungsbeschreibung
Hebammen sind das "Fachpersonal" für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und
Stillzeit. Ihre Aufgaben umfassen die Betreuung in der Vorsorge, die Geburt,
die Nachsorge, sämtliche Fragen zum Stillen, der Babypflege, sowie die
Begleitung in der Phase der Rückbildung.
Das Gesetz über die Berufsausübung der Hebammen -Landeshebammen-gesetz-
schafft, wie auch eine entsprechende Berufsordnung,
eine Rechts-grundlage, die die Berufsausübung von Hebammen regelt.
Gemäß diesen Gesetzen führen die Kreise und kreisfreien Städte als
Untere Gesundheitsbehörden die Aufsicht über die freiberuflich tätigen Hebammen und fördern das Hebammenwesen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Berufsordnung sieht unter anderem vor, dass die Hebamme
- sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche versichert
- sich in einem bestimmten Rahmen beruflich fortbildet, siehe hierzu die Landesempfehlung zur Hebammenfortbildung
- die Aufnahme/Beendigung oder Ummeldung der Tätigkeiten dem Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt anzeigt, siehe hierzu die analoge Anlage 3 zu Meldepflichten – Anlage (zu § 8 HebBO NRW)