Hebammenwesen

Leistungsbeschreibung

Hebammen sind das "Fachpersonal" für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Ihre Aufgaben umfassen die Betreuung in der Vorsorge, die Geburt, die Nachsorge, sämtliche Fragen zum Stillen, der Babypflege, sowie die Begleitung in der Phase der Rückbildung.

Das Gesetz über die Berufsausübung der Hebammen -
Landeshebammen-gesetz- schafft, wie auch eine entsprechende Berufsordnung, eine Rechts-grundlage, die die Berufsausübung von Hebammen regelt.

Gemäß diesen Gesetzen führen die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörden die Aufsicht über die freiberuflich tätigen Hebammen und fördern das Hebammenwesen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Berufsordnung sieht unter anderem vor, dass die Hebamme

NEU - Meldeverpflichtung
           § 8 Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW)

Im § 8 der HebBO NRW wurde die  Meldepflicht für Hebammen geregelt. Diese Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt wurden durch beschreibbare pdf-Dateien digital erleichtert; diese finden Sie hier:

Weitere -kurze- Informationen erhalten Sie hier.


Kontakt zum Hebammennetzwerk Münster:

Norbert Brinck

Kontakt

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 02551 69-2850
Fax: 02551 69-92850
norbert.brinck@kreis-steinfurt.de

Postadresse

Raum-Nr.: ST - Zi. F3051
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt Adresse in Google Maps anzeigen

Funktion

Gesundheitsamt
 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.