Feuerschutz, Gefahrenabwehr

Feuerschutz

Die kreisangehörigen Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, Hilfe zu leisten. Die Gemeinden haben die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu treffen.

Der Kreis Steinfurt unterhält hierbei Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Er gewährleistet den örtlichen Feuerschutz durch die Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion.

Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr des Kreises Steinfurt befasst sich mit der Vorbereitung und der Durchführung von zu treffenden Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen. Anhand der Abwehrmaßnahmen sollen Gefährdungen reduziert, Sicherheit erzeugt und labile Lagen stabilisiert werden. In Deutschland wird die Gefahrenabwehr von den Polizei- und Ordnungsbehörden gewährleistet. Unterschieden wird hier zwischen der polizeilichen- und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Wie es die Bezeichnung bereits erahnen lässt, ist das Amt für Bevölkerungsschutz für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr verantwortlich.

 

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