Feuerschutz, Gefahrenabwehr
Feuerschutz
Die kreisangehörigen Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, Hilfe zu leisten. Die Gemeinden haben die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu treffen.
Der Kreis Steinfurt unterhält hierbei Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Er gewährleistet den örtlichen Feuerschutz durch die Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion.
Gefahrenabwehr
Die Gefahrenabwehr des Kreises Steinfurt befasst
sich mit der Vorbereitung und der Durchführung von zu treffenden Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen. Anhand der
Abwehrmaßnahmen sollen Gefährdungen reduziert, Sicherheit erzeugt und labile
Lagen stabilisiert werden. In Deutschland wird die Gefahrenabwehr von den
Polizei- und Ordnungsbehörden gewährleistet. Unterschieden wird hier zwischen
der polizeilichen- und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Wie es die
Bezeichnung bereits erahnen lässt, ist das Amt für Bevölkerungsschutz für die
nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr verantwortlich.