Integrationskonzept

Der Kreistag hat die Verwaltung beauftragt, ein Kommunales Integrationszentrum (KI) im Sinne des § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) bei dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW als zuständiger Bewilligungsbehörde zu beantragen und die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Hierzu zählt gemäß Landesvorgabe auch die Entwicklung eines mit den Beteiligten der Integrationsarbeit und der Politik abgestimmten Integrationskonzeptes für den Kreis Steinfurt.

Das Integrationskonzept wurde unter breiter Einbeziehung der Beteiligten der Integrationsarbeit entwickelt und hat in erster Linie einen orientierenden, jedoch keinen verpflichtenden Charakter. Dies gilt sowohl für die einzelnen Kommunen des Kreises als auch für die in der Kreisverwaltung mit Integrationsaufgaben betrauten Dienststellen. Das Konzept kann als „Handwerkskasten“ dienen, an dem sich die jeweiligen Personen vor Ort entsprechend der lokalen Bedarfe bedienen können.

Der Kreistag verabschiedete das Integrationskonzept am 03.04.2017.


Die Erstellung des Integrationskonzeptes erfolgte in drei Schritten:

1. Entwicklung eines Auftaktkonzeptes

2. Fachtagung
„Ziele, Wege und Chancen - Integration im Kreis Steinfurt - Entwicklung des Integrationskonzeptes im Kreis Steinfurt“

3. Ergebnisbesprechung im Rahmen der Fachkonferenz "Zuwanderung, Aufenthalt und Integration"

 

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