Das Gesundheitsamt ist nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, enge
Kontaktpersonen des Erkrankten zu ermitteln.
Dadurch wird eine mögliche Ansteckung frühzeitig erkannt und die Weiterverbreitung
der Erkrankung verhindert.
Um sich mit Tuberkulosebakterien anstecken zu können, müssten bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Ansteckungsgefährdung ist abhängig von der Art, der Dauer und der
Intensität des Kontaktes. Je enger der Kontakt zu der erkrankten Person war,
umso höher ist das Infektionsrisiko.
Ergibt sich eine Ansteckungsgefährdung werden die Kontaktpersonen auf das
Vorliegen einer Infektion untersucht.
Zum Ausschluss einer Infektion sind eine Blutuntersuchung und/oder
Röntgenuntersuchungen der Lunge notwendig.
Da eine Infektion mit Tuberkulosebakterien erst mehrere Wochen nach dem
Ansteckungszeitpunkt festgestellt werden kann, werden diese Untersuchungen
möglicherweise nicht direkt nach dem letzten Kontakt durchgeführt.
Diese kontenfreien Untersuchungen sind nach dem Infektionsschutz-gesetzt
verpflichtend, sie dienen aber insbesondere der eigenen Sicherheit.