Häufige Fragen - FAQ
Was tun bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten?
Bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Schreibens gelten die Empfehlungen des LRS-Erlasses (1991). Die Schule, insbesondere die Deutschlehrkraft, kann feststellen, ob bei einer Schülerin oder einem Schüler Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten vorliegen und die Schulleitung entscheidet daraufhin wie diese Schülerin oder dieser Schüler gefördert werden muss. Eine außerschulische LRS-Testung unsererseits ist für eine schulische Fördermaßnahme nicht notwendig.
An den meisten Schulen im Kreis
sind ausgebildete LRS-Beauftragte im Kollegium, die zur Beratung hinzugezogen
werden können.
Informationen für Lehrkräfte:
- PDF Download LRS-Erlass
- Informationen vom Schulamt Kreis Steinfurt
- Handreichung: Empfehlungen zum Umgang mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten
Informationen für Eltern und Lehrkräfte:
Was tun bei Rechenschwierigkeiten?
Bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Rechnen ist es wichtig die Förderung auf der mathematischen Ebene zu beginnen, auf der das Kind das mathematische Wissen noch sicher versteht. Rechenschwache Kinder haben entwicklungsbedingt oder durch äußere Einflüsse bedingte Schwierigkeiten, die angemessenen Rechenstrategien anzuwenden und entwickeln eine eigene „Logik“, die meist anstrengender und zeitintensiver ist, als der Einsatz bevorzugter Rechenstrategien. Häufig fehlen Grundlagen wie das Verständnis von Zahlvorstellung, Zahlbegriff und dem Stellenwertsystem. Durch Rechenschwierigkeiten kommt es dann häufig zu Misserfolgserlebnissen, die mit Selbstzweifeln und Abneigung gegen das Fach Mathematik einhergehen. Daher ist der Aufbau des Selbstwertes ein wichtiger Bestandteil der Förderung, welcher durch konsequente positive Verstärkung für bisherige Erfolge erreicht werden kann.
Was tun bei Krisen in der Schule?
Im Fall einer schulischen Krise entscheidet die Schulleitung das weitere Vorgehen. Mithilfe des Notfallordners vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW handelt und entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit dem Schulteam für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention, welche Maßnahmen zur Bewältigung der Krisensituation eingeleitet werden. Die Schulleitung hat je nach Einschätzung der Krisenlage die Möglichkeit externe Unterstützer (Polizei, Seelsorge, Schulpsychologie, Jugendamt etc.) hinzuzuziehen. Krisen haben bei uns immer Priorität. Schulleitungen können von montags bis donnerstags von 8:00-16:00 Uhr und freitags von 8:00-13:00 Uhr unter der Krisentelefonnummer (allen Schulleitungen bekannt) direkt eine Schulpsychologin oder einen Schulpsychologen erreichen. Wir unterstützen Sie dann je nach Erfordernissen der Situation durch telefonische Beratung oder auch durch einen zeitnahen Einsatz vor Ort. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt darüber hinaus die Schulen dabei, ein Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention zu bilden und bietet verschiedene Fortbildungen zum Thema an (siehe Fortbildungen).
Was tun bei Verdacht auf Mobbing und Gewalt an Schulen?
Bei Mobbing handelt es sich um
ein zielgerichtetes, sich häufig wiederholendes, über einen längeren Zeitraum
gezeigtes Verhalten, das die Ausgrenzung eines Kindes oder einer Gruppe beabsichtigt.
Haben Sie als Eltern den
Verdacht, oder bist du als Schülerin oder Schüler selbst betroffen, sollte
zeitnah die Klassenleitung angesprochen werden. Die Klassenleitung kann gemäß
ihres Schulkonzeptes Maßnahmen ergreifen und als Schule zeigen, dass Mobbing
und Gewalt nicht toleriert wird. Voreilige Alleingänge von Eltern und Schülerinnen
und Schülern werden hier nicht empfohlen, stattdessen sollte die Lösung von
Mobbing und Gewalt auf Schulebene stattfinden.
Voraussetzung für eine gelungene
Bekämpfung gegen Mobbing ist das Mitwissen aller Lehrkräfte und Schülerinnen
und Schülern, um zu zeigen, dass Schule ein sicherer und gewaltfreier Ort für
alle Schülerinnen und Schüler sein sollte. Ein positives Klassenklima und ein
deutliches Vorgehen der Schule lässt Mobbing gar nicht erst entstehen.
Sind Sie als Schülerin und Schüler
oder als Eltern betroffen, melden Sie sich gerne bei uns. Oder brauchen Sie als
Schulmitarbeitende Unterstützung beim Erstellen eines Konzeptes oder einer
angemessenen Methode zur Mobbingprävention, können Sie sich gerne bei unserer
Schulberatungsstelle melden.
- Weitere Informationen zum Thema Mobbing und Gewalt (Schulpsychologie.de)
- Weitere Informationen zum Thema Mobbing und Gewalt (Schulministerium.nrw)
Was tun, wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht zur Schule geht/gehen will?
Bei der Schulvermeidung oder auch
Schulabsentismus genannt, gibt es drei verschiedene Formen: Die Schulangst, die
Schulphobie und das Schulschwänzen. Meidet ihr Kind, ihre Schülerin oder ihr
Schüler die Schule, so ist es besonders wichtig frühzeitig abzuklären, was die
Ursachen dieser Schulvermeidung sind. Je nach Ursache der Schulvermeidung gibt
es unterschiedliche Interventionen. Wie bei vielen anderen Themen, ist hier die
Kommunikation und die Kooperation zwischen Schule und Elternhaus enorm wichtig.
Je früher man bei einer
Schulvermeidung handelt, desto höher sind die Erfolgschancen für einen weiteren
Schulbesuch. Wenn Sie sich zu einem frühen Zeitpunkt (wenige Tage bis wenige
Wochen) bei uns melden, haben diese Beratungsanfragen deshalb Priorität und wir
bieten Ihnen schnellstmöglich einen Termin an.
PDF Download Leitfaden Einordnung Schulabsentismus RSB Borken
Wie kann man Schülerinnen und Schüler mit ADHS/Konzentrationsschwierigkeiten unterstützen?
Schülerinnen und Schüler mit
Konzentrationsschwierigkeiten oder auch einer ADS/ADHS-Symptomatik haben häufig
Schwierigkeiten mit den gegebenen Erwartungen im Schulalltag: langes
Stillsitzen, langes Zuhören, sich melden und abwarten bis man drangenommen
wird, Regeln einhalten, große Gruppen usw.
Die drei Hauptsymptome des ADHS
sind die Unaufmerksamkeit, die Impulsivität und die motorische
Unruhe/Hyperaktivität (Hyperaktivität nur bei ADHS).
Kinder mit einer ADHS Diagnose
haben eine mangelnde Selbstkontrolle bzw. Schwierigkeiten in der Eigensteuerung,
daher ist es aus psychologisch-pädagogischer Sicht wichtig, diesen Kindern gute
Bedingungen und einen Rahmen zu schaffen. Dies erzielt man indem man die
Außensteuerung erhöht, die dem Kind Struktur bietet und an der das Kind sich
orientieren kann. Nur durch solche etablierten Maßnahmen, kann man eine
Verhaltensmodifikation beim Kind bewirken. Als Beispiele wäre da zu nennen:
feste Tagesstrukturen und Abläufe, Hilfen bei der Zeiteinteilung von Aufgaben,
Verstärkerpläne mit Fokus auf die positive Verstärkung. Jedes erwünschte
Verhalten, sollte Anerkennung und Lob erhalten.
Welche Testungen führt die Schulberatungsstelle durch?
Die Schulpsychologinnen und
Schulpsychologen der Beratungsstelle haben die Möglichkeit verschiedene
wissenschaftlich standarisierte Testverfahren (z.B. Leistungstests, Fragebögen zur Erfassung sozial-emotionaler Zustände) durchzuführen. Im Beratungsprozess entscheidet die
beratende Schulpsychologin oder der beratende Schulpsychologe individuell, ob
eine diagnostische Testung sinnvoll und zielbringend ist. Gemeinsam wird
überlegt welche Maßnahmen sich als gewinnbringend zeigen könnten.
Es kann auch sein, dass eine
Schülerin oder ein Schüler bereits von einer anderen Stelle getestet wurde.
Wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und die notwendige
Schweigepflichtsentbindung vorliegt, kann die zuständige Schulpsychologin oder der
zuständige Schulpsychologe Kontakt zu diesen Stellen herstellen und Kopien der
Testergebnisse erhalten. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen geben
ihre Testergebnisse nur an andere Stellen weiter, wenn dies ausdrücklich von
den Erziehungsberechtigten gewünscht ist. Somit können wiederholte Testungen
von Schülerinnen und Schülern vermieden werden.
Wer hilft bei Fragen zum Thema Inklusion?
Haben Sie als Lehrkraft Fragen zum Thema Inklusion, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es weitere Anlaufstellen, die Ihnen ebenfalls Unterstützung und Beratung bieten können:
Was tun bei Unterrichtsstörungen?
Ein störungsfreier Unterricht ist
die Voraussetzung dafür, dass Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen
können und dass Lehrkräfte professionell unterrichten können. Kommt es zu
Unterrichtsstörungen einzelner Schülerinnen und Schüler, so kommt der
Interaktion und der Beziehung zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern
eine wichtige Bedeutung zu. Wie interagieren Lehrkräfte und Schülerinnen und
Schüler, welche Klassenregeln und Konsequenzen gibt es? Fühlen sich alle
Beteiligten wertgeschätzt und motiviert?
Die Beziehungsgestaltung zwischen
Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ist bedeutend für die Prävention von
Unterrichtsstörungen. Auch die Art und Weise der Unterrichtssteuerung spielt
eine große Rolle. Eine erfolgreiche Unterrichtssteurerung kann im besten Fall
dazu führen, dass es gar nicht erst zu Unterrichtsstörungen kommt. Dies
wiederum kommt dann der Lehrkräftegesundheit wie auch der Beziehung zwischen
Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zugute. Durch Unterrichtshospitationen
haben wir als Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Möglichkeit die
dynamischen Prozesse im Unterricht zu beobachten und Feedback über unsere
Beobachtungen zu geben.
Hilfreiche Links
- Schulpsychologie NRW
- Informationen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte
- Angebote des KT: Fortbildungen für Lehrkräfte
- LRS-Erlass
- Video Schulpsychologie NRW: Der Film zeigt vier Beispiele aus dem Arbeitsbereich der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen: Individuelle Beratung in der Schule, schulpsychologische Diagnostik, Supervision und Fortbildung von Lehrkräften.