Bußgeldkatalog
Auszug aus dem Bußgeldkatalog
Die Angaben zu den Beträgen in Euro sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Etwaige Voreintragungen von Betroffenen im Verkehrszentralregister sind nicht berücksichtigt. Früher begangene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten können bei der Bemessung der Geldbuße verwertet werden.
Sie können auch zu einem Fahrverbot führen.
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erfolgt.