Jägerprüfung
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der
Bewerber im Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung
bestanden hat.
Ausführliche Informationen zur Jägerprüfung im Kreis Steinfurt finden Sie in unserem Merkblatt über die Durchführung der Jägerprüfung
Voraussetzungen
- Wohnort im Gebiet des Kreises Steinfurt
- Mindestalter von 15 Jahren
- Antragstellung zwei Monate vor Prüfungsbeginn
- Bewerber müssen körperlich geeignet und zuverlässig im Sinne des Jagd- und Waffenrechts sein.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf;
Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Hand-habung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
Termine
In Nordrhein-Westfalen findet die Jägerprüfung regelmäßig
einmalig im Frühjahr jeden Jahres statt (in der Regel am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April). Der Termin der schriftlichen Prüfung ist hierbei
landeseinheitlich nach Tag und Uhrzeit bestimmt. Die Untere Jagdbehörde
gibt diesen Termin zusammen mit den Terminen für die Schießprüfung und
den mündlich-praktischen Teil der Prüfung rechtzeitig im Amtsblatt des Kreises Steinfurt bekannt.
Ansprechpartner / Sachbearbeitung
Joachim Ternes
Zimmer B684 (6. Etage)
Telefon: 0 25 51 / 69 22 98
Fax: 0 25 51 / 69 92 29 8
Email: joachim.ternes@kreis-steinfurt.de