Jugendamt

Zentrale Rufnummer/Auskunft: 02551/69-2305


Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Kreisjugendamtes Steinfurt. Unsere Aufgaben sind vielfältig. Eine Übersicht über Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote finden Sie unter dem Punkt "Aufgaben & Dienstleistungen".

Ansprechpartner, Leistungen sowie Formulare und weiterführende Links finden Sie den einzelnen Angeboten zugeordnet.

Wir informieren Sie verständlich und umsichtig unter anderem zu folgenden Themen:

  • Fragen zum Kinder- und Jugendschutz
  • Frühe Hilfen
  • Erzieherische Hilfen
  • Adoption & Pflegekinder
  • Beistandschaften
  • Elterngeld
  • Vormundschaften und Pflegschaften
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Unterhaltsvorschuss
  • Kindertagesbetreuung
  • Beratung bei Trennung und Scheidung

Wir bieten Ihnen persönliche Ansprechpersonen, kompetente Beratung und qualifizierte Unterstützung. Informieren Sie sich auch gerne persönlich.


Hinweis:

Das Jugendamt des Kreises Steinfurt ist zuständig für die Kommunen: Altenberge, Hörstel, Hopsten, Horstmar, Ladbergen, Laer, Lengerich, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln und Wettringen.

Die Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine haben eigene Jugendämter.  

Ausnahme: Die Zuständigkeit beim Elterngeld ist kreisweit.

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2022. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2022


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

    Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.