Notfallsanitäter

Mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) führte der Bundesgesetzgeber zum 01.01.2014 ein neues rettungsdienstliches Berufsbild ein, das den Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst ablöste.

Der Kreis Steinfurt ist Träger des Rettungsdienstes und bedient sich zur Durchführung der rettungsdienstlichen Tätigkeit bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen, entsprechend verfügt der Kreis Steinfurt nicht über eigene Einsatzkräfte und bildet auch keine aus. Bei Interesse melden Sie sich unmittelbar bei den Rettungswachen.

Sie sind bereits als Notfallsanitäter/in im Rettungsdienst des Kreises Steinfurt tätig? Dann erhalten Sie hier wichtige Informationen:

Sie interessieren sich für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen:

Allgemeine Informationen zum Berufsbild des Notfallsanitäters

Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in im Kreis Steinfurt
 

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