Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis

/ Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Nach Antragstellung hat die Fahrerlaubnisbehörde zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Gegebenenfalls fordert die Fahrerlaubnisbehörde den Bewerber zur Vorlage von Nachweisen über seine Kraftfahreignung auf.

Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, wird die Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag gegeben und der Führerschein an den Bewerber ausgehändigt. Hat der Bewerber vor Erteilung der Fahrerlaubnis noch eine Prüfung abzulegen, wird der zuständigen Technischen Prüfstelle der vorbereitete Führerschein mit dem Auftrag übersandt, die Prüfung(en) abzunehmen.

Voraussetzungen

Die Erteilung der Fahrerlaubnis setzt einen ordentlichen Wohnsitz im Inland voraus. Außerdem darf der Bewerber nicht bereits in Besitz einer gleichlautenden Fahrberechtigung aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sein. Schließlich muss das für die beantragte Klasse bestimmte Mindestalter (25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A, 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E, 18 Jahre für die Klasse A bei stufenweisem Zugang und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie 16 Jahre für die Klassen A1, L, M und T) erfüllt sein.

Ein Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigte Unterlagen für einen Antrag auf Ersterteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis

  • Angabe der Fahrschule (nicht bei Verlängerung)
  • Kopie Personalausweises oder des Reisepasses (nicht bei Verlängerung)
  • Gebührennachweis
  • ein biometrisches Passbild

zusätzlich bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, T:

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 Unterrichtseinheiten)

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht bei Verlängerung)
  • bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ein biometrisches Passbild (35x45 mm)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als drei Monate, nur bei den Klassen D, DE, D1, D1E)

Anträge / Formulare

Formular Fahrerlaubnis-Antrag

Seit Kurzem können die Anträge auch online durch die Fahrschule an die Führerscheinstelle übermittelt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter FAO (Online-Antragstellung über die Fahrschulen).

 

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