Tierkörperbeseitigung/Tierische Nebenprodukte

/ Tierkörperbeseitigung und tierische Nebenprodukte

Leistungsbeschreibung

Die großen Lebensmittelkrisen in den 90er Jahren haben deutlich gemacht, welche Rolle nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte bei der Verbreitung einiger übertragbarer Krankheiten spielen. Diese Nebenprodukte dürfen nicht mehr in die Lebensmittelkette gelangen. Verendete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel müssen unschädlich beseitigt werden. Denn sie können durch übertragbare Krankheiten und Giftstoffe Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden. Die Tierkörperbeseitigung (Beseitigung tierischer Nebenprodukte) ist eng mit der Tierseuchenbekämpfung verknüpft. Um Mensch, Tier und Umwelt zu schützen, müssen Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, unschädlich beseitigt werden.

Zu diesen tierischen Nebenprodukten gehören verendete Tiere, Schlachtabfälle, genussuntaugliche Lebensmittel, Küchen- und Speiseabfälle, aber auch Gülle und Magen-Darm-Inhalt. In aller Regel geht von diesen Produkten eine Gefährdung für Menschen, Tiere und die Umwelt aus. Durch spezielle Verwertungswege soll sichergestellt werden, dass jegliche Formen von Infektionserregern inaktiviert werden.

Die tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1 stammt überwiegend von Tieren, die von Tierseuchen betroffen waren, so auch beispielsweise von einer transmissiblen spongiformen Enzephalopathie (TSE), zu der auch BSE gehört. In diese Kategorie gehören auch die so genannten "spezifizierten Risikomaterialien" (kurz SRM)

Kategorie 2 erfasst zumeist die toten Tiere, die aus anderen Gründen als durch eine Tierseuche und auch nicht durch Schlachtung gestorben sind ("gefallene" Tiere). Außerdem gehören hierher Tierkörperteile von Tieren, die nicht schlachttauglich waren sowie Tierkörper von Tieren, die nicht zur Schlachtung zugelassen wurden.

Kategorie 3 enthält die tierischen Nebenprodukte aus Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden, also bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung übrig bleiben.


Die verschiedenen tierischen Nebenprodukte müssen vom Anfall bis zur Beseitigung nach Kategorien strikt getrennt bleiben. Findet eine Vermischung verschiedener Kategorien statt, teilen die gesamten tierischen Nebenprodukte das Schicksal der "schlechteren Kategorie". Das ist besonders wichtig für die Verarbeitung und spätere Verwertung. Im Kreis Steinfurt ist mit der Tierkörperbeseitigung folgendes Unternehmen beauftragt:

            

Jean Schaap GmbH Fleischmehlfabrik
Averbeck 51, 48619 Heek
Telefon: 02 56 8 / 93 10 0
Telefax: 02 56 8 / 12 77
Internet: www.schaap-gmbh.de
Notfallrufnummer: 0171/6973111 (für Unfälle, Stallbrände, Tierseuchen usw.)  

Abzuholende Falltiere oder tierische Nebenprodukte sind direkt bei diesem Unternehmen anzumelden.
Die Anmeldungen können montags bis freitags von 7:30 bis 16:30 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 9:00 Uhr erfolgen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Falltiere oder tierischen Nebenprodukte spätestens am nächsten Werktag gegen ein festgelegtes Entgelt abzuholen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Unternehmen. Soweit eine Beihilfe zu zahlen ist, verringert sich das Entgelt um den Beihilfebetrag.


Beihilferegelungen bestehen insbesondere für Falltiere aus landwirtschaftlichen Betrieben. Seit 01.01.2015 ist zu beachten, dass folgende Tiere aus der Beihilferegelung vollständig herausgenommen sind und die Entsorgungskosten vom Tierhalter in voller Höhe zu entrichten sind:

  • Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
  • Tiere, die durch ein Schadensereignis auf einem landwirtschaftlichen Betrieb zu Tode gekommen sind,
  • Tiere, die auf dem Transportweg zur Schlachtstätte verenden oder in der Schlachtstätte vor der Schlachttieruntersuchung getötet werden müssen.

Darüber hinaus ist für landwirtschaftliche Betriebe eine Obergrenze von 640,- € eingeführt worden. Kosten, die darüber liegen, sind nicht beihilfefähig und sind vom Tierbesitzer ebenfalls in voller Höhe selbst zu tragen.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Ansprechpartner

Dr. Christiane Müller
Tel.: 02551 69-29-2911

 

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