Inklusion
Inklusion als gesellschaftliche Haltung
Das
Schulamt für den Kreis Steinfurt fördert und unterstützt bereits seit
vielen Jahren den „Gemeinsamen Unterricht“ von Schülerinnen und Schüler
mit und ohne Förderbedarf.
Seit dem Frühjahr 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: Behindertenrechtskonvention) auch in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention beschreibt alle Lebensbereiche. Aussagen zum Bereich Schule finden sich vor allem im § 24 der Behindertenrechtskonvention. Dort wird der Auftrag an das Schulwesen beschrieben, sich im Sinne einer inklusiven Schule zu verändern.
Inklusion ist eine im Prozess
befindliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von einer integrativen
hin zu einer inklusiven Haltung führen wird. Schule ist dazu
aufgefordert, sich den individuellen Bedürfnissen der ihnen
anbefohlenden Lernenden zu stellen und angemessene Lernwege zu eröffnen.
Diese Broschüre gibt einen Überblick darüber, an welchen Schulen im Kreis Steinfurt derzeit Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen unterrichtet werden. In der Förderschullandschaft des Kreises Steinfurt hat es einige Veränderungen gegeben. In der Broschüre erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Förderschulen im Kreis zur Verfügung stehen.
Ansprechpersonen Schulaufsicht
Ansprechpersonen Inklusionsfachberatung
Ansprechpresonen Inklusionskoordination