Inklusion


Inklusion bedeutet: Die Vielfalt des Lebens miteinander in Einklang zu bringen.

Im schulischen Kontext erfolgt daraus, die Vielfalt heranwachsender Menschen auf individuellen Wegen zu einem persönlich erfolgreichen Schulabschluss sowie ihre gelingende gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen mit zu gestalten!

Alle unsere Schulen im Kreis Steinfurt tragen hierbei eine große Mitverantwortung und arbeiten seit Inkrafttreten der UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 24.02.2009 mit viel Engagement an dieser herausfordernden Aufgabe.

Für den Primarbereich der Schulen steht seit Sommer 2021 der vom MSB NRW erarbeitete Masterplan zu Weiterentwicklung aller Grundschulen im Land als zukünftige Schulen des Gemeinsamen Lernens. Viele Grundschulen im Kreis habe sich gemeinsam mit ihren Schulträgern und der schulfachlichen Aufsicht dabei bereits seit langem auf den richtigen Weg in diese Zukunft begeben. Nicht nur allein aufgrund baulicher Veränderungen hinsichtlich einer deutlichen räumlichen Barrierefreiheit, sondern besonders innerhalb der Kollegien anhand spezieller Fortbildungen und Qualifizierungen zu diesem Thema sowie durch die Bildung multiprofessioneller Teams vor Ort. Derzeit werden bereits in allen Jahrgangsstufen Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören und Kommunikation erfolgreich im Gemeinsamen Lernen beschult. Mit dem Masterplan für die Grundschulen im Land NRW wird bis zum Jahr 2025 jede Grundschule in unserem Landkreis in sieben Qualifizierungsbausteinen und ihrem Bedarf gemäß zielgerichtet in dieser Weiterentwicklung unterstützt.

In den Sekundarbereichen I und II haben alle weiterführenden Schulformen in den vergangenen Jahren ebenfalls viel Erfahrung im Gemeinsamen Lernen gesammelt. So wechseln viele Schülerinnen und Schüler mit den oben genannten Unterstützungsbedarfen nach Klasse 4 oftmals nahtlos an eine weiterführende Schule des Gemeinsamen Lernens. Je nach persönlicher Lernentwicklung und zielgleichem bzw. zieldifferentem Bildungsgang sind alle entsprechenden Schulabschlüsse denkbar. 

Im Schulamt für den Kreis Steinfurt befinden sich die Schulaufsichten für die Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen des Kreises. Das Schulamt ist als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde zuständig für die Dienst- und Fachaufsicht der Grundschulen sowie die Fachaufsicht der Haupt- und Förderschulen. Gemeinsam mit Lehrkräften der Inklusionsfachberatung und Inklusionskoordination arbeitet die Schulaufsicht an der inklusiven Weiterentwicklung der Schulen.

Die Dienst- und Fachaufsicht der weiterführenden Schulen wie z.B. Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule und Berufskolleg sowie die Dienstaufsicht der Haupt- und Förderschulen liegt in den Händen der Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde. 

Gemeinsam mit allen verantwortlich Beteiligten wird uns der Aufbau einer inklusiv orientierten Schullandschaft im Kreis Steinfurt zum Wohl unserer Kinder und Jugendlichen sicherlich gelingen. Machen wir uns also gemeinsam auf diesen anspruchsvollen Weg! 

Ansprechpersonen Schulaufsicht

Ansprechperson Inklusionsfachberatung

Ansprechpreson Inklusionskoordination

 

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