Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

/ Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Leistungsbeschreibung

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreis Steinfurt Einspruch einlegen. Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist hier eingeht. Der Einspruch muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Einspruchsfrist die Tatsachen und Beweismittel zu benennen, die Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen; hierzu sind Sie nicht verpflichtet.  Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteilige Entscheidung getroffen werden. Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Ihres Einspruchs nicht zurück, leitet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter.

Ansprechpersonen in der Bußgeldstelle

 

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