Externenprüfungen
Externenprüfungen ermöglichen den nachträglichen
Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse: - Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und/oder
10
- Mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
- Fachhochschulreife (schulischer Teil)
- Abitur
Außerdem können schulische
Berufsabschlüsse nachträglich erworben werden. Die Prüfungen finden einmal
jährlich vor staatlichen Prüfungsausschüssen statt. Die Anmeldungen erfolgen
direkt bei der Bezirksregierung, welche anschließend auch die Zulassungen der
Prüflinge organisiert.
Das Anmeldeformular finden Sie auf der
Homepage der Bezirksregierung Münster. Anmeldeschluss ist immer am 1. Februar des Jahres, in dem die
Prüfungen auch stattfinden. Eine Ausnahme davon ist lediglich das Abitur; hier
liegt der Meldeschluss am 1.9. des Vorjahres. Zur
Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den angestrebten Abschluss nicht
besitzt und - sowohl die
Vollzeitschulpflicht als auch die Berufsschulpflicht erfüllt hat, oder
- an einem Berufskolleg einen
Ausbildungsgang besucht, in dem der gewünschte Abschluss nicht erworben werden
kann, oder
- Schülerin oder Schüler
einer in NRW anerkannten Ergänzungsschule ist, oder
- zwingende persönliche /
gesundheitliche Gründe geltend macht, die eine Ausnahme zur Anmeldung während
der Schulpflicht rechtfertigen.
Die Entscheidung über die
Zulassung zur Externenprüfung geht dem Bewerber / der Bewerberin rechtzeitig
vor Prüfungsbeginn schriftlich zu. Vorbereitungen auf die
Prüfungen erfolgen in eigener Verantwortung. Der Besuch von Kursen
entsprechender Bildungseinrichtungen kann dabei hilfreich sein. Eine
Vorbereitungszeit von durchschnittlich einem Jahr (je nach angestrebtem
Abschluss) wird empfohlen. Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern
finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Münster. Bewerberinnen
und Bewerber, die mit Erfolg an einer Sprachprüfung teilgenommen haben, können auf
Antrag von der Prüfung im Fach Englisch befreit werden. Die Prüfung zum Erwerb des
Hauptschulabschlusses nach Kl. 9 oder 10 Die
Externenprüfung besteht jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen
Teil. 1.
Schriftlicher Teil Der
Bewerber / die Bewerberin schreibt je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik
und Englisch. Auf besonderen Antrag kann
das Fach Englisch ausschließlich im schriftlichen Teil der Prüfung durch
eines der folgenden Fächer ersetzt werden: Biologie,
Physik, Chemie, Geschichte / Politik, Erdkunde, Technik, Wirtschaft,
Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Sport. 2.
Mündlicher Teil Die mündliche Prüfung umfasst: - die Fächer Deutsch,
Mathematik und Englisch (der mündliche Ersatz ist nicht möglich)
- eines der Fächer Biologie,
Physik, Chemie
- eines der Fächer Geschichte / Politik, Erdkunde,
Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre,
Sport.
Die mündliche Prüfung
erstreckt sich auf ein begrenztes Aufgabenfeld und dauert in der Regel jeweils 15
Minuten bei einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Im Fach Sport wird
zusätzlich eine praktische Prüfung durchgeführt. Die Prüfung zum Erwerb der
Fachoberschulreife Die
Externenprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
1.
Schriftlicher Teil Der
Bewerber / die Bewerberin schreibt je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik
und Englisch. Darüber hinaus schreibt sie / er eine
weitere Arbeit in einem der folgenden Fächer nach Wahl: Biologie, Physik, Chemie,
Technik, Geschichte, Erdkunde, Politik, Sozialwissenschaften, Französisch,
Niederländisch, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung‚ Religionslehre
oder Sport. 2.
Mündlicher Teil Die mündliche Prüfung
umfasst: - die Fächer Deutsch,
Mathematik, Englisch Geschichte
- eines der Fächer Biologie,
Physik, Chemie, Technik
- eines der Fächer Politik, Erdkunde, Sozialwissenschaften,
Französisch, Niederländisch, Hauswirtschaft, Musik‚ Kunst, Textilgestaltung‚
Religionslehre, Sport - oder ein weiteres der unter (2) genannten Fächer.
Die
mündliche Prüfung erstreckt sich auf ein begrenztes Aufgabenfeld und dauert in der
Regel jeweils 15 Minuten bei einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Im Fach Sport wird
zusätzlich eine praktische Prüfung durchgeführt Die Prüfung ist bestanden,
wenn
- der Bewerber / die
Bewerberin in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
- die Leistungen in nicht mehr als einem Fach mangelhaft
sind, sofern die Minderleistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in
einem anderen Fach ausgeglichen wird. Eine mangelhafte Leistung in einem der
Fächer der schriftlichen Prüfung muss durch eine mindestens befriedigende
Leistung in einem anderen schriftlichen Fach ausgeglichen werden.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder
der die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses
(Fachoberschulreife) besteht und in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch mindestens gute oder in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch
sowie in zwei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erreicht, erwirbt
die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. In den übrigen Fächern
sind mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. |