FundtiereHaben Sie ein totes, verletztes, krankes oder sonstiges hilfsbedürftiges Tier gefunden? Diese Seite unterstützt Sie dabei, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und die zuständigen Ansprechpartner zu finden. Welches Tier haben Sie gefunden?
kranker oder verletzter Vogel
Kranke oder verletzte Vögel dürfen vorübergehend bis zu ihrer Genesung aufgenommen werden. Sobald sich die Tiere in der Freiheit selbständig erhalten können, müssen sie jedoch unverzüglich wieder frei gelassen werden. Sollte es sich bei dem verletzten Vogel um eine streng geschützte Art handeln (z. B. Greifvögel, Eulen), ist unverzüglich die Untere Naturschutzbehörde zu informieren. Ob eine Art streng geschützt ist, können Sie hier recherchieren. Der NABU Kreisverband Steinfurt nimmt in begrenzter Zahl verletzte Vögel auf. Ansprechpartner: NABU Kreisverband, Geschäftsstelle Steinfurt Tel: 02552-97 82 62 oder geschaeftsstelle@nabu-kv-steinfurt.de
Ferner werden ehrenamtlich von
der Wildtierrettung Rheine u. a. verletzte Vögel aufgenommen. Allerdings werden
nicht nur Vögel von der
Auffangstation betreut und medizinisch versorgt, sondern auch z. B. Fledermäuse,
Eichhörnchen, Kaninchen, Hasen oder Mäuse.
Kontakt: Konni Holzmann, 48429 Rheine, Telefon:
05971/9919858 E-Mail: konniholzmann@gmx.de Website: https://m.facebook.com/pages/category/Community/Wildtierrettung-Rheine-und-Umgebung-763526510424197/?locale2=de_DE
toter Greifvogel oder tote Eule
Greifvögel und Eulen gehören zu den streng geschützten Tierarten. Ihre Tötung ist eine Straftat. Sollten Sie einen toten Greifvogel oder eine tote Eule mit Verdacht auf Vergiftung, Tötung durch Beschuss oder eine Falle finden, bitte lassen Sie das Tier an Ort und Stelle und informieren Sie die Kreispolizeibehörde, Tel.: 02551-150.
verletztes oder totes jagdbares Wild Sollten Sie ein verletztes oder totes Wild wie beispielsweise Reh, Fuchs, Hase oder Wildschwein gefunden haben, informieren Sie bitte unverzüglich den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder die Polizei. Bei einem selbst verursachten Wildschaden besteht die gesetzliche Verpflichtung noch vor Ort die Polizei zu informieren. Nur verwaiste, kranke oder verletzte Jungtiere können hilfsbedürftig sein. Dies ist aber nicht ohne Weiteres erkennbar. Oft kehren Elterntiere nur sporadisch zu ihrem Jungtier zurück, versorgen dieses aber weiterhin. Jungvögel sollte man am besten ganz in Ruhe lassen. Nur, wenn sich das Tier an einem gefährlichen Ort befindet, zum Beispiel am Rand einer stark befahrenen Straße, kann man es an einen nahe gelegenen Ort umsetzen. Im Gegensatz zu Säugetieren wird dadurch der Jungvogel von den Alttieren aufgrund des menschlichen Geruchs nicht verstoßen, da Vögel einen schlechten Geruchssinn haben. Jungvögel, die dennoch mit nach Hause genommen werden, haben eine schlechte Überlebenschance. Die Aufzucht von Jungvögeln erfordert einen erheblichen Zeitaufwand und eine umfangreiche Fachkenntnis und sollte daher nur von Experten übernommen und nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt werden. Ebenso müssen Fehlprägungen auf den Menschen vermieden werden, die eine Auswilderung nahezu unmöglich machen. Sobald die Vögel allein in der Natur überleben können, müssen sie schnellst möglich wieder freigelassen werden. Die meisten Igel sind nicht hilfsbedürftig, sondern überstehen den Winter selbständig. Deshalb dürfen sie nicht vorschnell in menschliche Obhut genommen werden. Nur stark untergewichtige, verletzte oder kranke Igel brauchen wirklich menschliche Hilfe. Diese erkennt man beispielsweise daran, dass sie tagsüber herumliegen, mager sind und sich apathisch verhalten. Auch Tiere, die noch bei Dauerfrost oder geschlossener Schneedecke aktiv sind, haben oft eine schlechte Überlebenschance. Dies gilt auch für Igel, die im November noch deutlich unter 600 bis 700 Gramm wiegen. Bei der Aufnahme derartiger Tiere ist es unbedingt erforderlich, sich bei Experten (z. B. Tierheime, Tierschutzbund, Tierarzt) zu informieren, wie die weitere Behandlung und Ernährung der Tiere erfolgen muss.
Fledermäuse stehen unter strengem Artenschutz und dürfen nicht beunruhigt, gestört oder gefangen werden. Bitte fassen Sie das Tier nicht an und wenden Sie sich an unten stehende Ansprechpartner!
NABU Ansprechpartner im Kreis Steinfurt: Frau Berg (Hörstel): Tel. 05454-934597 elke.berg@nabu-kv-st.de Herr Lindenschmidt (Hörstel): Tel. 05459-1441 m.lindenschmidt@t-online.de Herr Stegemann (Rheine): Tel. 05971-8031160 wolfgang.stegemann@nabu-kv-st.de Weitere Informationen: www.fledermausschutz.de Fledermaushotline des NABU: Tel. 030-284984-5000 2. Haustiere- Hunde
- Katzen
- Kaninchen
- Reptilien (Schildkröten, Schlangen, Echsen)
Sollten Sie ein verletztes Haustier finden, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Tierheime. Weiterhin müssen Sie den Fund eines Tieres gem. § 965 BGB bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigen. Miriam HaaseVCard:
 FunktionVeterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt DetailsAlexandra WagnerVCard:
 PostadresseTecklenburger Str. 1048565 Steinfurt Details |