Abgeschlossenheitsbescheinigung
⇑ / Abgeschlossenheitsbescheinigung (WEG) ausstellen
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erhoben.
Tarifstelle 3.1.7.1
Ausfertigung eines Aufteilungsplanes nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 oder § 32 Abs. 2 Nr. 1 WEG
Gebühr: 100 Euro
je weitere Ausfertigung
Gebühr: 30 Euro
Tarifstelle 3.1.7.2
Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 oder § 32 Abs. 2 Nr. 2 WEG (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
Gebühr:
a) je Sondereigentumsanteil 50 - 150 Euro
b) je Garagenstellplatz 20 Euro
c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30 Euro
Ansprechpunkt
Ermitteln Sie bitte in Abhängigkeit von der Stadt oder Gemeinde, in der sich das betreffende Grundstück befindet, Ihre persönliche Ansprechperson.