Bodendenkmäler
Definition Bodendenkmal
Grabungserlaubnis
Eine Grabungserlaubnis nach § 15 DSchG NRW ist erforderlich, wenn z. B. im Zusammenhang mit bevorstehenden baulichen Maßnahmen (Errichtung oder Veränderung von Gebäuden, Straßenbau, Abgrabungen) in Bodendenkmäler eingegriffen werden soll (Archäologische Untersuchungen).
Ein besonderer Unterfall der Grabungserlaubnis ist eine Genehmigung für Sondengänger, die mit Hilfe eines Metalldetektors gezielt nach Gegenständen im Boden suchen. Auch das Magnetangeln, also die Suche nach Gegenständen im Wasser, ist genehmigungspflichtig.
Hinweis: Werden Kampfmittel entdeckt, sind diese sofort der Polizei bzw. dem Kampfmittelräumdienst zu melden.
Erforderliche Unterlagen
Bei einem Erstantrag ist folgende zu beachten:
- Bevor Sie einen Antrag stellen, ist die Teilnahme an einem Informationsgespräch der LWL-Archäologie wichtig (Dr. Ulrich Lehmann LWL-Archäologie für Westfalen, Sachgebiet Sondengehen und Magnetangeln , An den Speichern 7, 48157 Münster, Tel.: 0251/591-8822, E-Mail: sondengaenger@lwl.org)
- Danach wählen Sie bitte Flächen aus, auf denen Sie mit der Metallsonde oder der Magnetangel suchen möchten und tragen Sie diese in einer Karte ein. Kartenmaterial gibt es zum Beispiel bei TIM-online. Wald – und Wiesenflächen sind in der Regel nicht genehmigungsfähig.
Formlose Anträge (Erstantrag/ Verlängerung) können gerne per Mail bei der Oberen Denkmalbehörde des Kreis Steinfurt eingereicht werden.
Kosten
- Genehmigung zum Sondengehen und Magnetangeln
Gebühr: Euro 75 - Alle sonstigen Entscheidungen z.B. für archäologische Untersuchungen
Gebühr: Euro 50 bis 500
Ansprechperson bei der Oberen Denkmalbehörde des Kreises Steinfurt ist
Frau Everwand
Kreishaus Tecklenburg
Telefon: 0 25 51 / 69 26 36
E-Mail: rabea.everwand@kreis-steinfurt.de
Weitere hilfreiche Hinweise und Broschüren finden Sie auf der Seite des LWL.
Rechtsgrundlage