BAföG, Ausbildungsförderung

/ BAföG

Leistungsbeschreibung

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll es jedem jungen Menschen ermöglicht werden, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, der Eltern oder des Ehepartners  scheitern.

An wen muss ich mich wenden?

Das BAföG unterscheidet zwischen dem "Schüler-BAföG" und dem BAföG für Studentinnen und Studenten.

Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Steinfurt  ist zuständig für das "Schüler-BAföG". Falls Sie studieren möchten, weisen wir auf den externen Link zum Studentenwerk weiter unten auf dieser Seite hin.

1. Welche Ausbildungen werden gefördert?
2. Sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt?
3. Sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt?
4. Wie hoch sind die monatlichen BAföG-Leistungen?
5. Muss ich BAföG-Leistungen zurückzahlen?
6. Wer ist zuständig?

7. Weitere Informationen zum Thema und Antragsvordrucke

8. Kontakt

 

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