BAföG, Ausbildungsförderung

HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE

Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.

Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.

Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen.  Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.

Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.

Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist zu den bekannten Zeiten für Sie erreichbar.

 (Stand: 12.10.2026)

 

⇑ / BAföG

Leistungsbeschreibung

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll es jedem jungen Menschen ermöglicht werden, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, der Eltern oder des Ehepartners  scheitern.

An wen muss ich mich wenden?

Das BAföG unterscheidet zwischen dem "Schüler-BAföG" und dem BAföG für Studentinnen und Studenten.

Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Steinfurt  ist zuständig für das "Schüler-BAföG". Falls Sie studieren möchten, weisen wir auf den externen Link zum Studentenwerk weiter unten auf dieser Seite hin.

1. Welche Ausbildungen werden gefördert?
2. Sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt?
3. Sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt?
4. Wie hoch sind die monatlichen BAföG-Leistungen?
5. Muss ich BAföG-Leistungen zurückzahlen?
6. Wer ist zuständig?

7. Weitere Informationen zum Thema und Antragsvordrucke

8. Kontakt

 

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